Die Heiratsurkunde ist ein zentrales Dokument, das nicht nur die Verbindung zweier Menschen bescheinigt, sondern auch in zahlreichen administrativen Prozessen benötigt wird. Sie wird nach der Hochzeit für viele gemeinsame Angelegenheiten als Nachweis einer rechtsgültigen Eheschließung verlangt. Auch bei internationalen Paaren oder einer Auswanderung in das Ausland ist sie ein essenzielles Dokument, das vor der Verwendung beglaubigt übersetzt werden muss.
Die wichtigsten Informationen zur Heiratsurkunde
Woher bekommt Ihr die Heiratsurkunde?
Die Heiratsurkunde könnt Ihr ganz einfach bei dem Standesamt beantragen, das Euch getraut hat. Hierfür stellt Ihr vor Ort, schriftlich oder online einen Antrag (vgl. ServicePortal-Berlin). Je nach Standesamt erhaltet Ihr das Dokument einige Tage, manchmal jedoch auch erst einige Wochen später.
Was kostet die Ausstellung einer Heiratsurkunde?
Je nach Bundesland variieren die Kosten für die Ausstellung. Unsere Auflistung gibt Euch eine Übersicht über die anfallenden Gebühren:
Tabelle 1: Kosten für die Heiratsurkunde je Bundesland
Bundesland | Kosten für das erste Exemplar | Kosten für jedes weitere Exemplar |
Baden-Württemberg | 20 € | Nicht angegeben |
Bayern | 12 € | Nicht angegeben |
Berlin | 12 € | 6 € |
Brandenburg | 15 € | 7,50 € |
Bremen | 13 € | 7 € |
Hamburg | 14,50 € | 6 € |
Hessen | 12 € | 6 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 15 € | Nicht angegeben |
Niedersachsen | 15 € | 7,50 € |
Nordrhein-Westfalen | 10 € | 5 € |
Rheinland-Pfalz | 13 € | 6,50 € |
Saarland | 12 € | Nicht angegeben |
Sachsen | 15 € | 7 € |
Sachsen-Anhalt | 10 € | 5 € |
Schleswig-Holstein | 15 € | 7,50 € |
Thüringen | 10 € | Nicht angegeben |
Was wird zur Beantragung benötigt?
In den meisten Bundesländern benötigt Ihr für die Beantragung folgende Dokumente:
- Ein offizielles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Könnt Ihr die Urkunde nicht selbst abholen, benötigen Eure Vertreter:innen eine schriftliche Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument oder eine beglaubigte Kopie von Euch und zusätzlich ein eigenes Ausweisdokument
- Andere Personen, die als Vertretung auftreten, benötigen zudem einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses. Hierzu zählen gerichtliche Urteile oder ein Schreiben des Nachlassgerichts
Wie viele Urkunden sollten wir beantragen?
Die benötigte Anzahl der Heiratsurkunden variiert je nach persönlichem Bedarf. Es empfiehlt sich, mindestens zwei Urkunden zu beantragen. So könnt Ihr eine in Euren Unterlagen aufbewahren und die andere für Behördengänge verwenden.
Heiratsurkunde – Definition, Beispiel, Verwendung
Was versteht man unter einer Heiratsurkunde?
Eine Heiratsurkunde dient als offizielle Bestätigung des Standesamtes über die Trauung eines Paares. Sie enthält Informationen wie den vollständigen Namen der Ehepartner:innen, den gewählten Familiennamen nach der Eheschließung, das Datum und den Ort der Hochzeit.
Wie ist eine Hochzeitsurkunde aufgebaut?
Das Dokument folgt einem standardisierten Aufbau. Es wird fälschungssicher gestaltet und enthält alle wichtigen Informationen über die Eheparter:innen und die Eheschließung. Durch die Unterschrift der Standesbeamtin / des Standesbeamten und einem Stempel oder Siegel wird die Gültigkeit bestätigt.
Gibt es einen Unterschied zwischen einer Heiratsurkunde, einer Eheurkunde und einer Hochzeitsurkunde?
Nein, alle drei Begriffe bezeichnen dasselbe Dokument. Der Begriff Heiratsurkunde wird von offiziellen Behörden benutzt. Eheurkunde und Heiratsurkunde sind Synonyme, die jedoch eher im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet werden.
Wann kommt die Eheurkunde zum Einsatz?
Die Eheurkunde gilt nicht nur als Bestätigung der Eheschließung. Vielmehr ist sie ein offizielles Dokument, das bei einer Vielzahl von behördlichen Vorgängen vorgelegt wird. Sie wird immer dann benötigt, wenn Behörden oder Institutionen den Nachweis Eurer Ehe verlangen. Dies kann zum Beispiel bei einer Namensänderung, bei Beantragungen von Visa, der Geburt eines Kindes, der Anerkennung der Ehe, einer Adoption oder Scheidung der Fall sein.
Wo wird die Heiratsurkunde als Nachweis verlangt?
Verschiedene Ämter und Institutionen verlangen die Urkunde als Nachweis für eine rechtsgültige Eheschließung. Besonders bei Angelegenheiten, die beide Ehepartner:innen betreffen, ist das Dokument häufig erforderlich. Hier muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden:
- Um die Eheschließung im Ausland anerkennen zu lassen
- Für die Änderung des Nachnamens nach der Hochzeit
- Bei der Beantragung von Elterngeld
- Für die Anmeldung einer gemeinsamen Wohnung
- Bei der Steuererklärung, um mögliche Steuervorteile durch die Ehe geltend zu machen
- Um beide Ehepartner:innen gemeinsam bei der Krankenversicherung anzumelden
- Für die Einrichtung eines gemeinsamen Bankkontos
- Bei der Beantragung eines gemeinsamen Kredits
- Im Sterbefall
Wann wird das originale Dokument benötigt?
Bei den oben genannten Punkten genügt in der Regel die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Hochzeitsurkunde. Wenn ihr in Deutschland oder im Ausland geborene Kinder ins Melderegister eintragen lassen möchtet oder ein Visum beantragen wollt, wird dahingegen das Originaldokument benötigt. Ebenso ist das Original erforderlich, wenn ihr euch nach einem Sterbefall um die Abwicklung des Nachlasses kümmern müsst.
Verwendung im Ausland
Heirat im Ausland
Nach einer Heirat im Ausland wird Euch eine Eheurkunde ausgestellt, die Ihr bei deutschen Behörden und Ämtern allerdings nicht verwenden könnt. Um die Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen, müssen die Unterlagen für die Eheschließung beglaubigt übersetzt werden. Die zertifizierte Übersetzung ist nicht nur für die Anerkennung der Ehe essenziell, sondern auch für weitere behördliche Prozesse wie die Einbürgerung oder Namensänderung in Deutschland unerlässlich.
Heirat in Deutschland
Ihr habt in Deutschland geheiratet und plant eine Auswanderung? Dann ist es ebenso entscheidend, dass Ihr Euch vor der Abreise um eine beglaubigte Übersetzung kümmert! Um die Ehe in dem Zielland anerkennen zu lassen, muss die Urkunde in aller Regel in der Zielsprache verfasst sein. Nur so könnt Ihr beispielsweise ein Ehegattenvisum erhalten oder die ausländische Staatsbürgerschaft beantragen. Das deutsche Standesamt stellt die Heiratsurkunde jedoch nur auf Deutsch aus. Nutzt also einfach unseren Übersetzungsservice, um nach der Heirat in Deutschland bestmöglich auf Euer neues Abenteuer vorbereitet zu sein!
Innerhalb & außerhalb der EU
Die Regeln für ausländische Heiratsurkunden variieren je nach Land. Hier ist es vor allem entscheidend, ob das Dokument in einem EU-Staat ausgestellt wurde oder nicht. In der EU ausgestellte Urkunden werden in den anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Dennoch ist es in vielen Fällen nötig, die Heiratsurkunde übersetzen zu lassen. Habt Ihr außerhalb der EU geheiratet oder plant eine Auswanderung, solltet Ihr Euch bei den zuständigen Behörden über die aktuellen Vorgaben informieren.
Wie erhalten wir eine Übersetzung?
Eine Hochzeitsurkunde ist ein offizielles Dokument, das rechtsgültig nur von professionellen Übersetzer:innen übersetzt werden kann. Nur so kann eine authentische und genaue Wiedergabe aller Informationen gewährleistet werden. Bei Behördengängen empfiehlt es sich zudem, neben der Übersetzung auch immer das Originaldokument mitzuführen.
Wissenswertes zur Hochzeitsurkunde
Kann die Heiratsurkunde erneut beantragt werden?
Ihr habt Eure Heiratsurkunde verloren und benötigt nun ein neues Exemplar? Eine erneute Beantragung ist jederzeit möglich. Kontaktiert einfach das Standesamt, das die erste Urkunde ausgestellt hat. Da die Vorgaben zur erneuten Ausstellung von Bundesland zu Bundesland variieren, erfragt Ihr anfallende Gebühren und den Ablauf der Beantragung am besten direkt bei der Behörde.
Wird die Eheurkunde nach einer Scheidung einbehalten?
Ja, das Standesamt behält die Eheurkunde nach einer Scheidung. Es ist möglich, eine beglaubigte Kopie inklusive Scheidungsvermerk zu beantragen, um die Rechtsgültigkeit der Scheidung nachweisen zu können. Dieser Beleg dient beispielsweise als Nachweis bei der Rentenkasse, Banken oder Versicherungen.
Muss die Geburtsurkunde bei der Beantragung vorliegen?
Für die Ausstellung einer Eheurkunde sollte auch immer die Geburtskunde von mindestens einer Ehepartnerin / einem Ehepartner vorliegen. Ist diese nicht mehr vorhanden, kann sie bei dem Standesamt beantragt werden, das sie ausgestellt hat. Ohne eine Geburtsurkunde kann die Ausstellung einer Eheurkunde unter Umständen nicht möglich sein. Genauere Informationen hierzu bekommt Ihr bei der zuständigen Behörde.
Eine Heiratsurkunde bescheinigt nicht nur die Eheschließung, sondern dient auch in vielen administrativen Prozessen als Nachweis der Rechtsgültigkeit. Sie ist ein unverzichtbares Dokument bei Anliegen, die die Ehepartner:innen betreffen, und bietet eine offizielle Grundlage für die Anerkennung der Ehe im In- und Ausland. Auch bei internationalen Anliegen ist sie essenziell.
FAQs zur Heiratsurkunde
Nach der Eheschließung kann die Heiratsurkunde entweder persönlich vor Ort, schriftlich oder online beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Jedes Ehepaar sollte mindestens eine originale Heiratsurkunde haben. Das Original dient bei vielen Angelegenheiten, die beide Partner:innen betreffen, als Nachweis für eine rechtswirksame Eheschließung.
Es gibt keinen Unterschied zwischen beiden Begriffen. Sie sind, ebenso wie die Hochzeitsurkunde, Synonyme füreinander.
Die Eheurkunde führt zunächst das zuständige Standesamt und die Registernummer auf. Folgend finden sich Tag und Ort der Eheschließung. Daraufhin werden die vollständigen Namen, das Geburtsdatum und der Geburtsort beider Ehepartner:innen aufgeführt. Das Dokument endet mit der Unterschrift der Urkundsperson und einem Stempel oder Siegel, damit die Urkunde rechtsgültig ist.
Ja, nach der Scheidung verbleibt das Dokument bei dem zuständigen Standesamt. Es empfiehlt sich, eine beglaubigte Kopie der Hochzeitsurkunde mit dem Scheidungsvermerk zu beantragen. Der Vermerk dient als offizieller Nachweis über den Status der Ehe und ist beispielsweise bei einer Wiederheirat oder internationalen Angelegenheiten von großer Bedeutung.