Geburtsurkunde übersetzen lassen
In vielen Situationen ist es erforderlich, die Geburtsurkunde übersetzen zu lassen. Ob Hochzeit, Namensänderung oder Einbürgerung – wir stärken Dir bei diesen wichtigen Schritten mit einer Übersetzung Deiner Geburtsurkunde den Rücken.
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Geburtsurkunde beglaubigt übersetzen lassen
Du möchtest Deine Geburtsurkunde übersetzen lassen, um sie zum Beispiel in übertragener Form bei Behörden, Ämtern oder Gerichten vorzulegen? Dann solltest Du ausschließlich vereidigte bzw. ermächtigte Übersetzer:innen beauftragen! Nur so behält dieses amtliche Dokument über Ländergrenzen hinaus seine Gültigkeit. Das Übersetzungsbüro Lingidoo ist 3-fach ISO-zertifiziert und ein wahrer Experte auf dem Gebiet der beglaubigten Übersetzungen. Im Folgenden haben wir Deine Vorteile zusammengefasst:
- Beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer:innen mit Spezialisierung
- 3-fach ISO-zertifiziert: ISO 17100, ISO 9001, ISO 29993
- Express-Lieferung innerhalb von 12h
- Jahrelang erprobte Fachexpertise
- Strenges Qualitätsmanagement
- Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
- Akribisch, schnell & zuverlässig
- Die Geburtsurkunde wird stets als beglaubigte Übersetzung überführt.
Beglaubigte Übersetzung Deiner Geburtsurkunde – das erhältst Du
Im Unterschied zur Fachübersetzung erfordern beglaubigte Übersetzungen eine Unterschrift und einen Stempel durch die vereidigten Übersetzer:innen. Wenn Du Deine Geburtsurkunde bei Lingidoo übersetzen lässt, erhältst Du Diese Nachweise im Original.
- Akkurate Übersetzung durch vereidigte Übersetzer:innen
- Von Behörden, Ämtern & Instituten anerkannt
- Kostenloser Versand per Einschreiben
- Beglaubigungsvermerk in Form einer Unterschrift & eines Stempels
- Digitale Zusendung als PDF und zusätzlich im Original per Post
85.000+
Ausgezeichnete Fachübersetzungen
60.000+
Zufriedene Kundinnen und Kunden
6.000+
Exzellente & zertifizierte Übersetzer:innen
Zertifiziert
3-fach: ISO 17100, ISO 9001, ISO 29993
In welche Sprachen kann ich meine Geburtsurkunde übersetzen lassen?
Die Sprachkombinationen, die am häufigsten für die Übersetzung einer Geburtsurkunde angefragt werden, sind Deutsch – Englisch sowie Englisch – Deutsch. Wir von Lingidoo bieten mithilfe unserer zertifizierten Übersetzer:innen zahlreiche weitere Kombinationen an. Unsere Sprachkombinationen sind nicht auf Deutsch als Ausgangs- oder Zielsprache oder auf den europäischen Sprachraum begrenzt. Die häufigsten Übersetzungen umfassen folgende Kombinationen:
- Deutsch – Englisch
- Englisch – Deutsch
- Deutsch – Russisch
- Russisch – Deutsch
- Deutsch – Arabisch
- Arabisch – Deutsch
- Deutsch – Polnisch
- Polnisch – Deutsch
- Deutsch – Ukrainisch
- Ukrainisch – Deutsch
- Deutsch – Spanisch
- Spanisch – Deutsch
- Deutsch – Französisch
- Französisch – Deutsch
- Deutsch – Bulgarisch
- Bulgarisch – Deutsch
Unsere vereidigten Übersetzer:innen
Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von beeidigten oder ermächtigten Übersetzer:innen ausgestellt werden. Diese sind für die Vorlage bei Ämtern, Behörden und Gerichten unerlässlich. Deshalb überlassen wir die Übersetzung Deiner Geburtsurkunde unseren vereidigten Übersetzer:innen, die auf Geburtsurkunden spezialisiert und bestens vertraut mit den Anforderungen solcher Dokumente sind. Selbstverständlich beschäftigen wir ausschließlich Muttersprachler:innen. Insgesamt glänzen unsere Übersetzungsprofis also durch folgende Eigenschaften:
- Jahrelange Übersetzungserfahrung
- Expertise dank Studium & Vereidigung
- Akademische Bestnoten
Häufig übersetzte Sprachen
Preise für Deine Übersetzung
Ob im Express oder in Standardzeit – wir widmen uns Deinem Auftrag mit vollem Einsatz und größter Präzision. Finanziell belasten wollen wir Dich damit aber nicht, wie Du auch an der nachstehenden transparenten Auflistung unserer Preise & Konditionen siehst.
Beglaubigte Übersetzungen | Preise & Leistungen |
---|---|
Standard-Umsetzungsdauer (2 – 3 Werktage) | 49,00 € |
24h-Express | zzgl. 20,00 € |
Persönliche Beratung | |
Übersetzung durch vereidigte Übersetzer:innen | |
Offizieller Beglaubigungsvermerk | |
Von Ämtern akzeptiert | |
Kostenloser Versand | |
Du erhältst: | |
beglaubigte Übersetzung per E-Mail als PDF und | |
als Hardcopy postalisch per Prio-Brief |
Hinweis: Der Preis und die Lieferzeiten beziehen sich auf eine gescannte / fotografierte A4-Dokumentenseite und sind abhängig von der Dokumentenart. Bei einem Text-Upload (keine Bilddateien) hängen der Preis und die Umsetzungsdauer vom tatsächlichen Textumfang (Anzahl der Wörter) ab. Die Preise verstehen sich als Brutto-Startpreise für Aufträge ab 11 Dokumentenseiten inklusive MwSt. Die Lieferzeiten umfassen die Lieferung per E-Mail als PDF-Dokument. Anschließend erfolgt die Zustellung postalisch als Hardcopy per Einschreiben Einwurf.
Hervorragend
In 3 Schritten Deine Geburtsurkunde übersetzen lassen
Liegt das Dokument bereits vor, können wir direkt loslegen und Deine Geburtsurkunde übersetzen lassen. Falls Du aber noch auf das Original wartest, macht das gar nichts! Wir warten gerne mit Dir, bitten Dich jedoch, eine kostenlose Reservierung anzulegen. So gewährleisten wir, Dein Projekt auch bei erhöhter Nachfrage bearbeiten zu können.
Ist Dein Dokument bereit zur Übersetzung?
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Informationen zur Übersetzung der Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die Dein Alter, Deinen Namen, Dein Geschlecht, Deinen Geburtsort sowie Deine familiäre Herkunft beweist. Um Deine Geburtsurkunde bei Behörden, Gerichten oder Ämtern einreichen zu können, benötigst Du eine beglaubigte Übersetzung.
In welchen Fällen muss die Geburtsurkunde übersetzt werden?
Die Gründe für die Übersetzung einer Geburtsurkunde können vielfältig sein. Grundsätzlich brauchst Du immer dann eine Übersetzung, wenn Du Deinen Geburtsschein in einer ausländischen Behörde vorlegen musst. Dies kann von Dir verlangt werden, wenn Du beispielsweise im Ausland heiratest, Deinen Namen änderst oder im Ausland studieren möchtest. Auch wenn Du im Ausland ein Visum beantragst, Deinen Reisepass verlängerst oder sonstige Verwaltungsgeschäfte anstehen, benötigst Du die beglaubigte Übersetzung Deiner Geburtsurkunde.
Wann ist die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich?
Sobald Du mit Deiner Geburtsurkunde bei einem Amt oder einer Behörde vorstellig werden musst, sollte diese beglaubigt übersetzt werden. So stellt das Amt die Validität der Geburtsurkunde sicher. Die beglaubigte Übersetzung muss von einem bzw. einer offiziell vereidigten Übersetzer:in erstellt werden. Wenn Du die Geburtsurkunde jedoch nur für private Zwecke oder für Deine persönlichen Unterlagen verwenden möchtest, ist eine Beglaubigung nicht notwendig. In den meisten Fällen kannst Du aber davon ausgehen, dass Deine Geburtsurkunde beglaubigt übersetzt werden muss.
Wo kann ich meine Geburtsurkunde übersetzen lassen?
Deine Geburtsurkunde kannst Du bei einem professionellen Übersetzungsbüro wie zum Beispiel Lingidoo übersetzen lassen. Achte darauf, dass das Übersetzungsbüro ein seriöses Angebot durch ermächtigte Übersetzer:innen im Repertoire hat und Deine gewünschte Sprachkombination anbietet. Durch die langjährige Expertise von Lingidoo sowie unsere zahlreichen beeidigten Übersetzer:innen kannst Du Dir sicher sein, dass Du gut aufgehoben bist. Wenn Du es besonders eilig hast, kannst Du ganz bequem unseren Express-Service nutzen.
Woher bekomme ich die Apostille meiner Geburtsurkunde?
Eine Apostille ist eine beglaubigte Bescheinigung, die die Echtheit eines öffentlichen Dokuments bestätigt. Sie wird von einem befugten Amt ausgestellt und bescheinigt, dass die Unterschrift, das Siegel oder der Stempel auf einem offiziellen Dokument authentisch sind. Die Apostille benötigst Du für den internationalen Urkundenverkehr. Die Apostille kann nur von deutschen Behörden oder Ämtern ausgestellt werden und gehört deshalb nicht zu unserem Angebot. Gerne übernehmen wir jedoch die Übersetzung Deiner Apostille. Ob Du eine Apostille benötigst, ist von dem Land abhängig, in welchem Du die Übersetzung verwenden möchtest. Manche Länder verlangen keine Apostille, sondern eine Legalisation. Auch diese muss von einer deutschen Behörde oder einem deutschen Amt ausgestellt werden.
Wir übersetzen Geburtsurkunden bundesweit
Zu unseren Kundinnen und Kunden zählen Privatpersonen und Geschäftsleute aus Berlin, München, Frankfurt, Köln, Hamburg und unzähligen weiteren Städten. Auch Dich beraten wir gerne jederzeit individuell, um Deine beste Übersetzungslösung etwa für die Sprachen Französisch, Englisch oder Spanisch zu finden! Außerdem übersetzen wir in den Sprachen Russisch, Arabisch und Italienisch. Deine Geburtsurkunde soll ins Chinesische überführt werden? Auch kein Problem! Kontaktier uns gerne und wir finden das für Dich passende Angebot!
Das Übersetzungsbüro Deines Vertrauens
1A Qualität
Unsere vereidigten Übersetzungstalente beweisen sich regelmäßig in strengen Qualitätskontrollen. Zudem ist Lingidoo 3-fach ISO-zertifiziert. So wird Deine Geburtsurkunde rundum perfekt übersetzt.
Faire Konditionen
Wir garantieren Dir immer die besten Ergebnisse zu fairen Konditionen inklusive 100 % Zufriedenheitsgarantie. Unsere innovativen Prozesse erlauben uns beste Qualität zu günstigen Preisen.
Ausnahmslos verfügbar
Manchmal muss die Übersetzung so schnell wie möglich über die Bühne gehen. Buch uns daher gerne auch über Wochenenden und Feiertage! Wir übersetzen Deine Geburtsurkunde auch unter Zeitdruck in bester Qualität.
Individuell beraten
Dir schweben noch einige Fragen oder Unsicherheiten im Kopf herum? Ruf gerne durch und wir beraten Dich persönlich! Auch Hinweise bezüglich Deiner Geburtsurkunde gehen wir gerne individuell durch.
Weitere beliebte Dokumentarten
Unsere Erfahrung ist Dein Gewinn
FAQs – Geburtsurkunde übersetzen lassen
Wir erstellen die beglaubigte Übersetzung Deiner Geburtsurkunde schnell und mit höchster Präzision. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 3 Werktage. Für dringende Anfragen bieten wir außerdem einen 24-Stunden Express-Service sowie einen 12-Stunden Super-Express an.
Der Startpreis pro übersetzte und beglaubigte Seite liegt bei 49 €. Alle weiteren Infos kannst Du in der Übersicht zu unseren Kosten nachlesen.
Sobald Du eine nicht-deutschsprachige Geburtsurkunde in einem deutschen Amt, Gericht oder einer Behörde vorlegen musst, sollte diese beglaubigt übersetzt sein. So verhält es sich übrigens auch mit anderen amtlichen Dokumenten wie etwa der Heiratsurkunde.
Da Geburtsurkunden im Zuge internationaler Gültigkeit vor Ämtern, Behörden und Gerichten beglaubigt sein müssen, können diese Aufgabe ausschließlich ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer:innen übernehmen.
Die ISO-Normen zur Qualitätssicherung verlangen hinsichtlich Übersetzungsleistungen, nicht-lateinische Schriftzeichen in lateinische Äquivalente zu übersetzen. Damit sind unsere Übersetzer:innen natürlich bestens vertraut.