Mit einem Testament kann eine Person ganz genau über den eigenen Nachlass bestimmen. Damit dieses Schriftstück rechtskräftig ist, gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten. Wir geben Dir einen Überblick darüber und beleuchten einige weitere essenzielle Aspekte.
Was ist ein Testament?
In einem Testament legt eine Person schriftlich fest, was nach dem Tode mit den Wertgegenständen und Vermögenswerten geschehen soll. Der oder die Erblasser:in kann somit die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen. Anstelle von Familienmitgliedern können auch Vereine oder nicht blutsverwandte Personen aufgeführt werden. Dabei gibt es mehrere Arten des letzten Willens:
- Öffentliches bzw. notarielles Testament: Es wird mit der Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellt und beurkundet. Außerdem erfolgt eine Eintragung in das Testamentsregister.
- Eigenhändiges bzw. privates Testament: Der oder die Erblasser:in verfassen es selbstständig, wobei bestimmte Voraussetzungen für eine Gültigkeit beachtet werden müssen.
- Ehegattentestament: Ehepaare lassen es gemeinsam erstellen und unterschreiben beide.
- Nottestament: Hierbei wird der Nachlass im Falle einer Notsituation mündlich geregelt. Es muss von drei Zeuginnen oder Zeugen gehört und dokumentiert werden. Bei Sprachbarrieren sollte man zusätzlich eine Person zum Dolmetschen hinzuziehen.
Wie schreibe ich ein Testament?
Um ein rechtskräftiges Testament zu schreiben, müssen Erblasser:innen bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört, dass er oder sie volljährig und testierfähig sein muss. Wichtig für die Testierfähigkeit ist dabei, dass man sich seiner Handlungen bewusst ist und alle Entscheidungen ohne Fremdeinfluss getroffen werden. Zusätzlich zu diesen Grundvoraussetzungen kommen bestimmte Bedingungen, die ein letzter Wille erfüllen muss. Welche das sind, zeigen wir Dir im Folgenden:
- Setzt man ein privates Testament auf, muss das Schreiben handschriftlich, lesbar und selbstständig verfasst sein.
- Der Erblasser oder die Erblasserin muss das Schriftstück unterzeichnen und es mit dem Erstellungsdatum sowie -ort versehen.
- Der Inhalt des Schreibens muss den Nachlass eindeutig regeln und sollte keinen Raum für fälschliche Auslegungen lassen.
Wann sollte man ein Testament schreiben?
Das Aufsetzen eines Testamentes lohnt sich vor allem, sobald man das Erbe nicht nach der gesetzlichen Erbfolge aufteilen möchte. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn man nicht mit der eigenen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner verheiratet ist. Denn ist keine Heiratsurkunde vorhanden, besteht gesetzlich ansonsten kein Anrecht auf einen Anteil am Nachlass. Wer keinen Kontakt mit der eigenen Familie hat, wird vermutlich ebenfalls von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen. Möchte man also Wertgegenstände oder sogar ein Haus an bestimmte Personen vererben, setzt man am besten einen letzten Willen auf.
Allgemeine Information zum letzten Willen
Wenn Du ein Testament schreiben möchtest, solltest Du Dich zunächst genau über dieses Dokument informieren. Wir helfen Dir dabei und haben im Folgenden einige wichtige Informationen zusammengetragen.
Was muss in einem Testament stehen, damit es gültig ist?
Soll der Nachlass ohne notarielle Hilfe geklärt werden, muss die Erblasserin oder der Erblasser es handschriftlich festhalten. Um eine Anfechtung zu vermeiden, sollte der vollständige Name auftauchen und das Schreiben am Ende unterzeichnet sein. Außerdem wird es mit dem aktuellen Datum und dem Erstellungsort versehen. Inhaltlich sind klare Formulierungen und genaue Anweisungen für die Gültigkeit entscheidend. Angesichts dessen verfasst man den letzten Willen idealerweise in der eigenen Muttersprache. Gegebenenfalls kann man eine Abschrift auf Deutsch hinzufügen.
Wie regelt man den digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst die Dateien auf allen Geräten einer verstorbenen Person, sämtliche Kommunikationskanäle, den Internetauftritt (Webseiten etc.) und Social-Media-Konten. Auch digital erworbene Güter wie E-Books oder Filme gehören dazu. Wer die Regelung aller digitalen Angelegenheiten übernimmt, richtet sich entweder nach der Erbfolge oder kann über den letzten Willen bestimmt werden. Um es den Hinterbliebenen so einfach wie möglich zu machen, listet man alle Accounts und Zugangsdaten am besten gesammelt auf. Für die Löschung dieser benötigen die Angehörigen dann die Sterbeurkunde und eventuell weitere Nachweise.
Benötigt man für das Testament einen Anwalt oder einen Notar?
Grundsätzlich kannst Du Dich von beiden professionell unterstützen lassen. Denn auch eine Anwältin oder ein Anwalt können Dir bei der Formulierung des Textes weiterhelfen. Dein Rechtsbeistand kann allerdings keine Beurkundung vornehmen. Du kannst das Schreiben aber auch ohne professionelle Hilfe aufsetzen.
Ist ein handschriftliches Testament ohne notarielle Beglaubigung gültig?
Ja, ist es. Dafür musst Du Dich beim Schreiben jedoch an die bereits erwähnten Formvorschriften halten. Möchte man ganz sichergehen, sollte man jedoch eine Beglaubigung durchführen lassen. Somit wird das Dokument im Zentralen Testamentsregister eingetragen und beim Amtsgericht verwahrt.
Wie ist der letzte Wille bei Eheleuten geregelt?
Eheleute können ihren letzten Willen gemeinsam in einem Ehegattentestament festhalten. Das ist entweder notariell oder eigenhändig möglich. Wichtig ist nur, dass beide das Schriftstück unterschreiben. Für Eheleute gibt es noch eine weitere Besonderheit: das Berliner Testament. Die länger lebende Person erbt hierbei zunächst alles. Erst nach dem Tod beider Eheleute gehen die vorgesehenen Erbanteile an die Kinder oder andere Verwandte.
Wie sieht die Erbfolge ohne letzten Willen aus?
Ist nichts anderes festgelegt worden, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie sieht zuerst die Ehepartner:innen und die Kinder sowie Enkelkinder vor. Ist eine Person hingegen ledig gewesen und hatte keine Kinder, erben stattdessen zuerst die Eltern oder die Geschwister.
Welchen Pflichtteil gibt es für das Erbe?
Wie auch die Bundesnotarkammer beschreibt, ist mit dem Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils gemeint. Was bedeutet das konkret? Bei verheirateten Paaren liegt der gesetzliche Erbteil bei 50 % des Erbes. Der Pflichtteil würde demnach bei 25 % liegen. Er ist dann relevant, wenn ein:e Erblasser:in Angehörige enterbt hat. Denn trotz der Enterbung steht ihnen ein gewisser Anteil zu.
Worauf muss man beim Nachlass im Ausland achten?
Befinden sich Teile des Nachlasses im Ausland, kann es schwieriger sein, den eigenen Anspruch geltend zu machen. Daher gibt es den internationalen Erbschein bzw. das Europäische Nachlasszeugnis. Somit lassen sich Erbansprüche im europäischen Ausland problemlos nachweisen. Das Nachlasszeugnis beantragt man bei einer Notarin, einem Notar oder beim zuständigen Gericht. Bevor jedoch ein Erbschein ausgestellt werden kann, muss man zunächst die letztwillige Verfügung verstehen. Ist diese in der eigenen Muttersprache oder auf Englisch verfasst, ist das für die Erbenden meist kein Problem. Doch was ist, wenn das Schreiben in einer anderen Sprache verfasst ist? In solchen Fällen ist es klug, das Testament übersetzen zu lassen.
Mit dem Testament kann also die Erbfolge geändert werden. Außerdem erlaubt es der Erblasserin oder dem Erblasser, genau festzulegen, welche Gegenstände oder Vermögenswerte an wen vererbt werden. Dabei muss man jedoch immer den Pflichtteil bedenken. Du hast geerbt und möchtest die letztwillige Verfügung in eine andere Sprache übertragen lassen? Wir erledigen das für Dich – in Englisch, Spanisch, Ukrainisch und viele weitere Sprachen.
FAQs zum Testament
Ja, das geht. Du musst Dich hierbei lediglich an gewisse Formvorschriften halten. Denn nur dadurch erhält das Schriftstück seine Gültigkeit.
Das Schreiben von Testamenten ist besonders sinnvoll, wenn Du Deinen Nachlass nicht nach der gesetzlichen Erbreihenfolge vermachen möchtest. Das kann zum Beispiel bei unverheirateten Paaren auftreten. Denn ohne letztwillige Verfügung würde die jeweils andere Person nichts vom Erbe bekommen. Auch bei spezifischen Wünschen ist es nützlich.
Wichtig zu wissen ist, dass die Notarkosten in Deutschland genau geregelt sind. Zu wem Du auch gehst, die Preise bleiben dieselben. Die genauen Kosten sind daher nur von dem Nachlasswert und der Anzahl der Erblasser:innen abhängig. Je höher der Nachlasswert ist, desto höher ist auch die zu zahlende Gebühr. Ein Beispiel: Für einen Nachlasswert bis 10.000 € sind Kosten in Höhe von 75 € zu zahlen. Ab 25.000 € sind es hingegen 115 €. Bei einem gemeinschaftlichen Testament sind die Gebühren höher. In Bezug auf die zuvor aufgeführten Beispiele wären 150 € und 230 € zu zahlen.
Hat ein Ehepaar Kinder, können sie sich im Sterbefall der Partnerin oder des Partners zu alleinig Erbenden ernennen. Die Kinder würden somit erst nach dem Ableben beider Elternteile berücksichtigt werden. Hat ein Paar mehrere Nachkommen, sollte dann genau geregelt sein, wie die Nachlassgegenstände unter den Kindern aufgeteilt werden. Besonders wichtig ist dies, wenn es gemeinsame Kinder und Kinder aus früheren Beziehungen zu berücksichtigen gilt.
Ja, das ist auch bei der privaten letztwilligen Verfügung verpflichtend. Denn nur das Nachlassgericht kann die Testamentseröffnung vornehmen.