Ein Kleingewerbe anzumelden, ist für viele der erste Schritt in eine gewerbliche Tätigkeit. Der geringe bürokratische Aufwand und die einfache und kostengünstige Gründung macht diese Form besonders attraktiv für Unternehmensneulinge. Was Du beachten musst, welche Vor- und Nachteile es gibt und wie Du gründest, erfährst Du hier!
Was ist ein Kleingewerbe?
Das Kleingewerbe ist eine Unternehmensform, die vor allem für Einsteiger:innen in die Selbstständigkeit interessant ist. Sie zeichnet sich durch geringe Umsätze und Gewinne aus und ist dadurch von der Buchführungspflicht befreit. Trotz einfacher Strukturen ist es ein vollwertiges Gewerbe, mit dem Du Deine Geschäftsidee mit geringem administrativem Aufwand umsetzen kannst.
Kleingewerbe anmelden – was musst Du beachten?
Du möchtest ein Kleingewerbe anmelden und fragst Dich, was Du alles beachten musst? Auch wenn der Prozess zunächst unkompliziert wirkt, solltest Du einige wichtige Aspekte berücksichtigen:
Haftung
Führst Du ein Kleingewerbe, so haftest Du unbegrenzt. Das bedeutet, dass Du im Falle einer Klage oder Insolvenz, im Gegensatz zu einer GmbH, auch mit Deinem Privatvermögen aufkommen musst.
Branche
Während die allgemeinen Vorgaben für das Gewerbe gering sind, gibt es branchenabhängige Verpflichtungen, die Du beachten solltest. Je nach Art des Gewerbes benötigst Du Genehmigungen, Zulassungen oder Qualifikationen.
Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen
Auch wenn beide Begriffe häufig als Synonym füreinander verwendet werden, handelt es sich um zwei unterschiedliche Konzepte.
Der Begriff Kleingewerbe ist im deutschen Gewerberecht nicht exakt definiert.
- Es ist ein Gewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen ist.
- Es muss keine doppelte Buchführung geführt werden.
- Auch die allgemeine Buchhaltung ist vereinfacht.
- Es gibt keine festen Umsatz- oder Gewinngrenzen.
Ein Kleinunternehmen bezieht sich auf die steuerliche Einstufung gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
- Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Umsatz im vergangenen Jahr unter 22.000 € und im laufenden Jahr unter 50.000 € liegt.
- Die Umsatzsteuer muss in Rechnungen nicht ausgewiesen und auch nicht an das Finanzamt abgeführt werden.
- Kleinunternehmen dürfen keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
- Es ist keine eigene Rechtsform, sondern eine steuerliche Regelung.
Das bedeutet, dass jedes Kleinunternehmen auch ein Kleingewerbe sein kann, aber nicht jedes Kleingewerbe automatisch ein Kleinunternehmen ist. Je nach Umsatz und Deiner persönlichen Entscheidung kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Steuerliche Regelungen
Ein Kleingewerbe ist nicht steuerfrei. Entscheidest Du Dich, Dein Gewerbe als Kleinunternehmer zu führen, kannst Du von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies bedeutet jedoch auch, dass Du Dich an die Umsatzgrenzen halten musst und keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern kannst.
Von der Gewerbesteuer bist Du nur befreit, wenn Dein Gewinn kleiner ist als der Gewerbesteuerfreibetrag. Dieser liegt im Jahr 2023 bei 24.500 €.
Die Einkommenssteuer musst Du immer zahlen, außer Du erzielst mit Deinem Gewerbe einen Verlust.
Rechtsform
Mit Deinem Kleingewerbe kannst Du Dich für die Rechtsform der Einzelunternehmerin / des Einzelunternehmers oder einer GbR entscheiden.
Firmenname
Ein eigener Firmenname ist nicht verpflichtend. Du musst jedoch immer mit Deinem Vor- und Nachnamen auftreten. Auch wenn Du Dich für einen Firmennamen entscheidest, muss Dein vollständiger Name in der Geschäftsbezeichnung vorkommen.
Das Kleingewerbe: Vorteile & Nachteile
Bevor Du Dich endgültig entscheidest, solltest Du die Vor- und Nachteile abwägen. Unsere Tabelle führt die wichtigsten Punkte auf und hilft Dir, eine fundierte Entscheidung zu treffen:
Tabelle 1: Kleingewerbe: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Geringe Gründungskosten | Haftung mit dem Privatvermögen |
Vereinfachte Buchhaltung | Geringeres Ansehen |
Stammkapital wird nicht benötigt | Eingeschränkte Wahl der Rechtsform |
Befreiung von der Umsatzsteuer | Freie Firmierung nicht möglich |
Keine Eintragung im Handelsregister | Begrenzter Umsatz für steuerliche Vorteile |
Kleingewerbe anmelden – diese Schritte sind nötig
Du möchtest Deine Geschäftsidee umsetzen und fragst Dich Wie melde ich ein Kleingewerbe an? Wir zeigen Dir Schritt für Schritt, wie Du vorgehst:
- Geschäftsidee
Noch vor der Anmeldung solltest Du Deine Geschäftsidee klar definieren. Erstelle einen Businessplan, in welchem Du beispielsweise festlegst, was genau Du gewerblich vertreiben und welche Zielgruppe Du ansprechen willst. - Gewerbeanmeldung
Mit der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt legst Du den Grundstein für die Aufnahme Deiner gewerblichen Tätigkeit. - Finanzamt
Das Gewerbeamt leitet Deine Anmeldung automatisch an das Finanzamt weiter. Du bekommst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Du wahrheitsgemäß ausfüllen und zurücksenden musst. - Kleinunternehmerregelung?
Je nach Geschäftsidee und Umsatzplanung kannst Du Dich nun dafür entscheiden, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. - Geschäftsauftritt
Nachdem Du alle nötigen Schritte zur Anmeldung des Kleingewerbes abgeschlossen hast, kannst Du Dich um Deinen Geschäftsauftritt kümmern. Hier empfiehlt es sich, eine Webseite und ein passendes Logo zu erstellen. Wenn Du auch international agierst, solltest Du Dich an ein Übersetzungsbüro wenden, um Deine Inhalte professionell in andere Sprachen übertragen zu lassen.
Checkliste für die Gründung
Bevor Du mit Deinem Gewerbe durchstarten kannst, gibt es einige Punkte, die Du beachten solltest. Unsere Checkliste hilft Dir, den Überblick zu behalten und nichts zu vergessen:
- Ich habe eine Geschäftsidee gefunden.
- Durch eine Marktanalyse kenne ich meine Zielgruppe und mögliche Konkurrenz.
- Gemeinsam gründen: Ich habe eine Geschäftspartnerin / einen Geschäftspartner gefunden.
- Ich habe etwaige Genehmigungen oder Qualifikationen für die Gewerbeanmeldung.
- Das Gewerbe wurde vor der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet.
- Ich habe mich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden.
- Die Buchhaltung ist entsprechend den Vorgaben organisiert.
- Ich habe eine Webseite erstellt, um meinen Geschäftsauftritt bestmöglich zu gestalten.
Ein Kleingewerbe anzumelden kann der Einstieg in Deine Selbstständigkeit sein. Du weißt jetzt genau, worauf Du achten musst, welche Vor- und Nachteile es gibt und wie Du bei der Anmeldung vorgehst.
FAQs – Kleingewerbe anmelden
Diese Form des Gewerbes ist gerade für Einsteiger eine gute Wahl, da die Gründung kaum Kosten verursacht und auch der administrative Aufwand gering ist.
Sobald Du planst, gewerblich tätig zu sein und damit Gewinne zu erzielen, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Dies gilt auch, wenn Du das Gewerbe nur nebenberuflich betreibst.
Eine rückwirkende Anmeldung ist möglich. Versuche es jedoch anzumelden, sobald Du Deine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Eine deutlich verspätete Anmeldung kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Nein, bei einem Kleingewerbe fallen in der Regel Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer an.
Das Gewerbe verursacht keine laufenden, monatlichen Kosten. Je nach Art Deines Unternehmens können individuelle Kosten für Materialien, Miete, Versicherungen, Übersetzungsservices oder Marketing anfallen.