Ob und wann eine Führerschein-Umschreibung nötig ist, hängt vom Ausstellungsland Deiner Fahrerlaubnis ab. Welche Regelungen Du beachten musst, wohin Du Dich für die Beantragung wendest und einiges mehr, klären wir Schritt für Schritt.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Führerschein-Umschreibung?
- Wann muss der Führerschein umgeschrieben werden?
- Wie viel kostet die Umschreibung des Führerscheins?
- Wo beantragt man die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins?
- Was braucht man alles zum Führerschein umschreiben?
- Ist eine erneute Fahrprüfung nötig?
- FAQs zur Führerschein-Umschreibung
Was ist eine Führerschein-Umschreibung?
Bei einer Führerschein-Umschreibung wird eine im Ausland ausgestellte Fahrerlaubnis in eine Fahrerlaubnis des aktuellen Wohnortes umgewandelt. Somit bist Du bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder nach der Auswanderung wieder offiziell fahrberechtigt.
Wann muss der Führerschein umgeschrieben werden?
Ob und wann das Umschreiben des Führerscheins nötig ist, hängt vom Ausstellungsland ab. Außerdem ist wichtig, ob Du Dich permanent oder vorübergehend in Deutschland aufhältst. Man unterscheidet dabei zwischen EU- und EWR-Ländern, Ländern der Anlage 11 sowie Drittstaaten. Unter Länder der Anlage 11 fallen dabei alle Staaten, mit denen Deutschland eine Übereinkunft zur einfacheren Umschreibung unterzeichnet hat. Dazu gehören unter anderem die Schweiz und Japan sowie einige weitere, die beim Bundesministerium für Justiz einzusehen sind. Steht ein Land nicht auf dieser Liste und ist nicht in der EU, bezeichnet man es als Drittstaat. Diese Unterteilung wird gemacht, da es bei der Fahrausbildung je nach Land unterschiedliche Anforderungen gibt. Daher wird auch nicht jede ausländische Fahrerlaubnis akzeptiert.
Ausländischer Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat
Ziehst Du dauerhaft nach Deutschland, musst Du den Nicht-EU-Führerschein umschreiben lassen. Denn selbst mit einem internationalen Führerschein bist Du nur 6 Monate lang dazu berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Übrigens: Besitzt Du keine internationale Fahrerlaubnis, musst Du stattdessen Deinen Führerschein übersetzen lassen. Dann ist es nämlich nötig, während der 6 Monate eine beglaubigte Übersetzung dabei zu haben. Das kann entfallen, wenn Deine Fahrerlaubnis von vornherein in englischer Sprache ausgestellt ist.
Regelung bei einer EU-Fahrerlaubnis
Im Falle einer EU-Fahrerlaubnis sieht es anders aus. Mit dieser darfst Du uneingeschränkt Kraftfahrzeuge aller Führerschein-Klassen bewegen, für die Du zugelassen bist. Ein Umschreiben des ausländischen Führerscheins ist somit nicht nötig. Dank einer Sonderregelung gilt dasselbe aktuell für jeden Fahrausweis, der auf Ukrainisch ausgestellt ist.
Wie viel kostet die Umschreibung des Führerscheins?
Die Kosten für die Umschreibung können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. In Berlin bezahlt man beispielsweise zwischen 36,30 € und 43,90 €, während in Hamburg zwischen 43,90 € und 72,50 € verlangt werden.
Wo beantragt man die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins?
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Diese Behörde stellt nach Sichtung aller Unterlagen dann die neue nationale Fahrerlaubnis aus.
Was braucht man alles zum Führerschein umschreiben?
Für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins sind einige Dokumente und Nachweise nötig. Soll eine EU-Fahrerlaubnis auf Deutsch umgeschrieben werden, benötigst Du folgende Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Ein biometrisches Lichtbild
- EU-Fahrausweis im Original und zusätzlich als Kopie
- Für die Klassen C und D kommen weitere Nachweise zum Beispiel zum Sehvermögen hinzu.
Welche Unterlagen hingegen bei Nicht-EU-Fahrausweisen benötigt werden, hängt davon ab, ob es sich um Länder nach Anlage 11 oder Drittstaaten handelt. Eine Übersicht dazu siehst Du hier:
Tabelle 1: Nachweise für die Führerschein-Umschreibung bei Ländern nach Anlage 11 und Drittstaaten
Unterlagen | Anlage 11 | Drittstaaten |
Personalausweis/Pass | Ja | Ja |
Lichtbild | Ja | Ja |
Fahrausweis im Original und als Kopie | Ja | Ja |
Ist der Fahrausweis nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt, muss eine Übersetzung beigefügt werden. | Ja | Ja |
Informationen zur Prüfstelle und der Fahrschule im Ausland | Ja | Ja |
Nachweis über Wohnsitz in Deutschland | Ja | Ja |
Bescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses | Nein | Ja |
Sehtest | Nein | Ja |
Gesundheitliche Untersuchungen bei Bus- und Lkw-Fahrausweisen | Kann nötig sein | Ja |
Ist eine erneute Fahrprüfung nötig?
Das kommt darauf an, in welchem Land die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Im Fall von Ländern, die ein Übereinkommen mit Deutschland geschlossen haben (Staatenliste nach Anlage 11), kann eine erneute Fahrprüfung entfallen. Ob die theoretische, die praktische oder beide Prüfungsteile keiner Wiederholung bedürfen, ist in der Liste genau festgehalten. Für Australien, Kanada und die USA sind in dieser sogar die Bundesstaaten bzw. Provinzen einzeln aufgelistet. Drei Beispiele siehst Du im Folgenden:
- Schweiz: keinerlei Prüfung nötig
- Neuseeland: keine Prüfung notwendig; nicht alle Führerschein-Klassen anerkannt
- Florida: Theorie-Prüfung ist nötig, die Praktische nicht; nicht alle Führerschein-Klassen anerkannt
Personen aus Drittstaaten müssen hingegen sowohl die praktische als auch die theoretische Prüfung noch einmal in Deutschland ablegen. Eine Pflichtanzahl von Fahrstunden gibt es für sie jedoch nicht.
Die Führerschein-Umschreibung ist also nach 6 Monaten verpflichtend, wenn Du einen Nicht-EU-Fahrausweis hast. Je nachdem, wo die Fahrberechtigung ursprünglich erworben wurde, gibt es dann spezielle Regelungen einzuhalten. Auch die bei der Beantragung nötigen Nachweise unterscheiden sich. In manchen Fällen benötigst Du beispielsweise eine Übersetzung Deiner Unterlagen, die wir Dir auch im Express ausstellen.
FAQs zur Führerschein-Umschreibung
Damit ist das Austauschen ausländischer Führerscheine gegen die Fahrberechtigung eines anderen Landes gemeint. Das kann nötig sein, wenn Du auswanderst.
Nein, es ist keine Pflicht, ihn auf Deutsch umzuschreiben. Denn er gilt in allen EU- und EWR-Ländern.
Das tust Du in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Für Dich ist hierbei die Behörde Deines Wohnsitzes zuständig.
Dazu bist Du verpflichtet, wenn Du eine Nicht-EU-Fahrerlaubnis hast und Dein neuer Wohnsitz in der EU liegt. Hast Du etwa einen Führerschein auf Türkisch, ist dieser nach Deinem Umzug nach Deutschland noch 6 Monate lang gültig. Danach muss er umgeschrieben werden. Ob dafür eine erneute Fahrprüfung absolviert werden muss, solltest Du bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde erfragen.
Das kommt darauf an, ob das Ausstellungsland ein Abkommen zur Erleichterung der Umschreibung hat oder nicht. Immer benötigt werden ein Pass oder Personalausweis, ein biometrisches Foto und die Fahrberechtigung im Original sowie eine Kopie. Hinzu können weitere Unterlagen wie ein Nachweis über das Datum des Zuzugs oder eine Angabe der Fahrschule kommen. Zudem kann eine Übersetzung der Fahrerlaubnis nötig sein. Vorab solltest Du prüfen, ob Du für diese eine Beglaubigung oder sogar eine Überbeglaubigung (Apostille) anfertigen lassen musst.