Die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland ist für deutsche Staatsbürger mit verschiedenen bürokratischen Hürden verbunden. Von den Voraussetzungen, über die benötigten Dokumente bis hin zur Bearbeitung durch die Behörden – wir zeigen Dir, wie Du eine Geburt nachträglich beurkunden lassen kannst.
Was ist eine Nachbeurkundung der Geburtsurkunde?
Bei einer Nachbeurkundung der Geburtsurkunde wird eine im Ausland erfolgte Geburt eines deutschen Staatsangehörigen nachträglich in das deutsche Geburtenregister eingetragen. Hierdurch wird die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde ermöglicht.
Voraussetzungen für die Nachbeurkundung der Geburtsurkunde
Als grundlegende Voraussetzung für eine Nachbeurkundung der Geburtsurkunde zählt die deutsche Staatsangehörigkeit mindestens eines Elternteils. Ist das Kind staatenlos oder ein anerkannter Flüchtling ist der Antrag ebenfalls möglich.
Zeitliche Bestimmungen gibt es für alle, die ab dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurden. Hier ist die nachträgliche Beurkundung der Geburt innerhalb des ersten Lebensjahres erforderlich. Nur so, kann die deutsche Staatsangehörigkeit gewährleistet werden.
Geburt im Ausland – Wie lange dauert die Nachbeurkundung?
Wie lange die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland dauert, variiert von Antrag zu Antrag. Je nach persönlicher Situation, Staatsbürgerschaft der Eltern und Land der Geburt werden unterschiedliche Dokumente verlangt, deren Beglaubigung erforderlich sein kann. Der Prozess kann daher, entsprechend der jeweiligen Verfahrensweise, mehrere Monate bis hin zu Jahren dauern. Auch die Auslastung des zuständigen Standesamtes ist ein Faktor für die Dauer der nachträglichen Beurkundung.
Antragsverfahren & benötigte Unterlagen
Der Antrag auf eine nachträgliche Beurkundung der Auslandsgeburt folgt strikten Vorgaben. Nicht nur der Antragsort, sondern auch die benötigten Dokumente sind entscheidend für eine schnellstmögliche Bearbeitung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag für die Nachbeurkundung wird bei dem zuständigen Standesamt gestellt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes bei Antragsstellung. Wird der Antrag stellvertretend gestellt, zählt der Wohnort der antragstellenden Person. Gibt es keinen deutschen Wohnsitz, so ist immer das Standesamt I in Berlin zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen, sollten alle benötigten Dokumente schon bei der Antragsstellung vorhanden sein. Welche Unterlagen Ihr genau einreichen müsst, entscheidet sich von Fall zu Fall. Folgendes wird in den meisten Fällen benötigt:
- Antrag zur Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland
- Geburtsurkunde des Kindes
- Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde
- Ausweisdokumente der Eltern
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern (falls vorhanden), ansonsten
- Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtserklärung
In vielen Fällen wird zudem eine Überbeglaubigung der nicht-deutschsprachigen Unterlagen, auch Apostille genannt, benötigt.
Die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland ist ein bürokratischer Prozess, der neben einer Vielzahl von Unterlagen vor allem Geduld erfordert. Eine schnellstmögliche Antragsstellung ermöglicht die Eintragung in das Geburtenregister. Nur so kann eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden, die für viele weitere behördliche Prozesse obligatorisch ist.
FAQs zur Nachbeurkundung der Geburtsurkunde
Bei einer Geburt im Ausland kann in der Regel eine internationale Geburtsurkunde beantragt werden. Für die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland ist jedoch die Vorlage der originalen Geburtsurkunde und einer entsprechenden Übersetzung notwendig. Du wurdest beispielsweise in den USA geboren? Dann muss Deine Geburtsurkunde von Englisch auf Deutsch übersetzt werden, bevor Du den Antrag stellen kannst.
Bei einer Geburt im Ausland kann die deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb des ersten Lebensjahres nachträglich beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Die Dauer ist abhängig vom zuständigen Standesamt und den individuell benötigten Unterlagen. Häufig dauert die Bearbeitung jedoch mehrere Monate. In Einzelfällen kann die Bewilligung sogar mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Der Antrag für eine nachträgliche Beurkundung im Geburtenregister muss fristgemäß innerhalb eines Jahres nach der Geburt gestellt werden. War die Nachbeurkundung erfolgreich, kann der Antrag für die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde erfolgen.
Ja, alle Unterlagen für das Standesamt müssen auf Deutsch eingereicht werden. Bei einer Geburt im Ausland sind die Dokumente jedoch häufig in der Landessprache verfasst. Daher musst Du die Geburtsurkunde übersetzen lassen, um den Antrag abgeben zu können.