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ICT-Karte & Mobile-ICT-Karte – Infos für Unternehmen

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ICT-Karte & Mobile-ICT-Karte – Infos für Unternehmen

Die ICT-Karte bzw. die Mobile-ICT-Karte erlaubt es bestimmten ausländischen Arbeitnehmenden, für eine gewisse Zeit in einen Unternehmenszweig in Deutschland oder einem anderen EU-Land entsandt zu werden. Dies ist jedoch nur für Angestellte möglich, die bestimmte Qualifikationen besitzen. Für die Beantragung müssen diese nachgewiesen werden, wofür eine beglaubigte Übersetzung nötig sein kann. Wir erstellen sie Dir!

Was ist die ICT-Karte?

Bei der ICT-Karte handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel. Dieser kann für alle Länder der EU, mit Ausnahme von Irland, Großbritannien oder Dänemark, beantragt werden. Vorausgesetzt, ein außerhalb der EU sitzendes Unternehmen besitzt einen weiteren Firmensitz in einem EU-Land, können Angestellte auch in diese Zweigstelle entsandt werden. ICT ist dabei die Abkürzung für den englischen Ausdruck „intra-corporate transfer“. Mit diesem Titel ist also beispielsweise ein temporärer Transfer von Arbeitnehmenden nach Deutschland möglich. Ist man bereits in Besitz einer solchen Transfererlaubnis, kann man zudem für ein weiteres Land die sogenannte Mobile-ICT-Karte beantragen.

Wer kommt für die ICT-Karte in Deutschland infrage?

Unternehmen können eine ICT-Karte nur für drei Gruppen von Mitarbeitenden beantragen: Trainees, Führungspersonen und Fachpersonen mit spezieller Expertise. Wie genau diese Gruppen definiert sind, zeigen wir im Folgenden:

Trainees

Es handelt sich dabei um alle Mitarbeitenden, die im Rahmen eines Traineeprogramms im Unternehmen angelernt werden. Ihnen ist es mit der ICT-Karte möglich, ihre beruflichen Erfahrungen an einem anderen Unternehmensstandort zu machen. Die Gültigkeit der Karte liegt in diesem Fall bei maximal einem Jahr.

Spezialistinnen & Spezialisten

Hiermit sind Fachpersonen gemeint, die über spezielle Kenntnisse über das jeweilige Unternehmen verfügen. Um in diese Gruppe zu fallen, benötigen Arbeitnehmer:innen zudem ein hohes Maß an Qualifikation und Arbeitserfahrung. Diese müssen durch Zeugnisse oder andere Unterlagen nachgewiesen werden können.

Führungspersonen

Von Führungskräften spricht man dann, wenn sie im Unternehmen eine leitende Position innehaben. Damit kann die Leitung eines ganzen Unternehmensstandorts, einer Abteilung oder einer Unterabteilung gemeint sein. Als Beleg für diese Position kann unter anderem ein Arbeitszeugnis dienen.

Mobile-ICT-Karte & ICT-Karte – Voraussetzungen

Wie auch bei allen anderen Aufenthaltstiteln müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um die ICT-Karte bzw. die Mobile-ICT-Karte zu beantragen. Dabei müssen einige Maßnahmen bereits vor der Einreise der Arbeitnehmer:innen getroffen werden. Da es sich in der Regel um Staatsangehörige eines sogenannten Drittstaates handelt, ist vor der Einreise nach Deutschland ein Visum nötig. Welche weiteren Voraussetzungen es gibt und welche Nachweise man erbringen muss, verraten wir hier:

  • Im Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmenden müssen die Konditionen für einen Transfer bereits festgelegt sein. Eine Abordnungsvereinbarung kann an dieser Stelle als Alternative dienen.
  • Der Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen muss während des Transfers bestehen bleiben und seit mindestens 6 Monaten existieren.
  • Die Niederlassungen im Drittstaat und in Deutschland müssen zum selben Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe gehören.
  • Bei den entsendeten Personen darf es sich ausschließlich um Trainees, Führungskräfte oder Spezialistinnen und Spezialisten handeln. 
  • Die Entsendung muss für mindestens 3 Monate erfolgen. 
  • Die Bundesagentur für Arbeit muss die Entsendung gestatten.
  • Es müssen Belege für die Qualifikationen der Entsendeten vorgelegt werden können.

Übrigens:
Da es lediglich um einen kurzzeitigen Aufenthalt in Deutschland handelt, ist es nicht nötig, für einen unternehmensinternen Transfer Sprachkenntnisse für Deutsch nachzuweisen.

Regelungen für die Mobile-ICT-Karte

Für die Mobile-ICT-Karte gelten leicht abgewandelte Voraussetzungen. Die Beantragung muss etwa spätestens knapp drei Wochen vor der Einreise nach Deutschland erfolgen. Außerdem ist vorgeschrieben, dass die zuvor benötigte ICT-Karte in dem Land beantragt werden muss, in dem sich die Arbeitnehmenden später am längsten aufhalten. Daher muss für den Antrag auf mobilen unternehmensinternen Transfer in Deutschland ein längerer Aufenthalt in einem anderen EU-Land vorgesehen sein.

ICT-Karte – Vorteile
Abb. 1: Die ICT-Karte ermöglicht einen europaweiten Einsatz von Fachkräften

Diese Vorteile bietet der unternehmensinterne Transfer

Unternehmen profitieren durch die Beantragung der ICT-Karte für ihre qualifizierten Mitarbeiter:innen in vielfacher Weise. In erster Linie gestaltet sich die Mobilität der Angestellten in Europa wesentlich einfacher. Bereits international agierende Firmen können somit die Expertise ihrer Fachkräfte europaweit einsetzen. Doch es gibt noch einige weitere Gründe, die für den unternehmensinternen Transfer sprechen:

  1. Man fördert den Wissensaustausch zwischen den einzelnen Niederlassungen des Unternehmens und ermöglicht den Mitarbeitenden neue Einblicke.
  2. Ein Transfer ist ohne großen bürokratischen Aufwand in mehrere EU-Länder möglich.
  3. Man kann Fachkräfte leichter dort einsetzen, wo man sie am dringendsten benötigt.
  4. Durch den Transfer kann man für eine konsistente Unternehmenskultur auf globaler Ebene sorgen. 
  5. Man kann den Auslandsaufenthalt der Mitarbeitenden sicher planen, da bei Erfüllung aller Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der ICT-Karte besteht.

So gehst Du bei der Beantragung vor

Um die ICT-Karte oder die Mobile-ICT-Karte zu beantragen, benötigt man als Drittstaatler:in in der Regel ein Visum. Denn bis auf einige Ausnahmen dürfen Nicht-EU-Bürger:innen nur mit einem entsprechenden Visum nach Deutschland einreisen. Nach der Einreise kann der Antrag für den unternehmensinternen Transfer dann bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Dafür benötigt man unter anderem einen gültigen Reisepass.

Am Antragsverfahren ist ebenfalls die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Ihre Zustimmung wird intern eingeholt, wobei sie unter anderem prüft, ob das Gehalt und die Arbeitsbedingungen vergleichbar mit den in Deutschland üblichen Bedingungen sind. Beim Transfer in mehrere Länder muss man die ICT-Karte übrigens immer in dem sogenannten Hauptland beantragen. Dies ist das Land, in dem man sich am längsten aufhalten wird.

Die ICT-Karte ermöglicht Unternehmen in Drittstaaten also, ihre Mitarbeitenden zu weiteren Unternehmensniederlassungen in der EU zu schicken. Sowohl bei der Beantragung des Visums vor der Einreise als auch für den Antrag bei der Ausländerbehörde benötigt man einige Unterlagen. Als versiertes Übersetzungsbüro unterstützen wir Dich dabei gerne – wenn gewünscht, selbst in Express-Zeit.

FAQs – ICT-Karte

1. Was ist eine Mobile-ICT-Karte?

Wie auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat beschreibt, handelt es sich hierbei um einen speziellen Aufenthaltstitel. Dieser ermöglicht den Transfer von Angestellten, die bereits eine ICT-Karte besitzen, in weitere Länder innerhalb der EU.

2. Wer bekommt die ICT-Karte?

Dafür kommen ausschließlich Trainees, Angestellte mit Spezialkenntnissen sowie Führungskräfte infrage. Sie berechtigt dabei sogar zum Familiennachzug von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie minderjährigen Kindern. Deutschkenntnisse müssen sie in diesem Fall übrigens nicht vorweisen. Jedoch können die Heiratsurkunde oder aber eine Geburtsurkunde als Belege nötig sein.

3. Was ist ein unternehmensinterner Transfer?

Damit ist die Versetzung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zu einem anderen Unternehmensstandort gemeint. Dieser kann sich im selben Land oder im Ausland befinden.

4. Wie lange gilt die ICT-Karte?

Sie ist maximal für eine Dauer von drei Jahren gültig. Trainees bilden hier jedoch eine Ausnahme, denn für sie ist eine Dauer von einem Jahr vorgesehen. Für spezialisierte Fachkräfte und Führungspersonen ist nach Auslaufen der Genehmigung eine erneute Beantragung möglich. Dazu müssen sie aber für mindestens sechs Monate wieder in ihrem ursprünglichen Unternehmenssitz eingesetzt worden sein.

5. Darf man mit der ICT-Karte den Job wechseln?

Nein, ein Wechsel des Unternehmens ist während des Transfers nicht möglich.

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