Die Geburtsurkunde gilt als eines der wichtigsten offiziellen Dokumente. Sie fungiert als Identitätsnachweis und belegt Daten wie Geburtsdatum, -ort und Elternschaft. In offiziellen Angelegenheiten wie der Beantragung von Elterngeld, einer Eheschließung oder einer Erbschaft ist das Dokument obligatorisch. Wir geben Dir die wichtigsten Informationen, zeigen Dir wie sie aufgebaut ist und wie Du im Verlustfall vorgehst.
Wie kann ich die Geburtsurkunde beantragen?
Das Beantragen einer Geburtsurkunde ist ein unkomplizierter Prozess. Üblicherweise geschieht dies direkt nach der Geburt, wobei die offizielle Frist eine Woche beträgt. Wenn Ihr Euch bei dem bzw. den Vornamen für Euer Kind noch unschlüssig seid, habt Ihr die Möglichkeit, Eure Entscheidung bis zu einem Monat nach der Geburt beim Standesamt einzureichen.
Kontakt: Wendet Euch an das zuständige Standesamt. Dies ist immer das Standesamt des Geburtsortes.
Unterlagen: Zur Beantragung benötigt Ihr ein gültiges Ausweisdokument.
Antrag: Die Unterlagen für den Antrag solltet Ihr vollständig und gewissenhaft ausfüllen. In den meisten Fällen kann der Antrag online oder persönlich vor Ort gestellt werden.
Zahlung: Je nach Bezirk / Stadt fallen unterschiedliche Gebühren an. Die Gebühr kann in den meisten Fällen sowohl bar als auch per Kreditkarte oder Giropay bezahlt werden.
Empfang: Die Ausstellungsdauer variiert je nach Standesamt. In NRW liegt die Bearbeitungszeit beispielsweise bei 2 bis 5 Tagen (vgl. Familienportal NRW).
Aufbau & Inhalt der Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde dient nicht nur als Bestätigung der Geburt, sondern vielmehr als Nachweis der Identität und Herkunft einer Person.
Sie ähnelt dem Aufbau der Heiratsurkunde und enthält zunächst die Daten zum Standesamt und der Registernummer. Es folgen Angaben zu dem Ort, dem Tag und der genauen Uhrzeit der Geburt. Im Dokument werden daraufhin neben dem Geburtsnamen auch alle Vornamen des Neugeborenen und das Geschlecht aufgelistet. Bei den Eltern werden Familienname, Geburtsname und Vorname(n) aufgeführt. Die Unterschrift der Urkundsperson und das offizielle Siegel bestätigen abschließend die Gültigkeit der Urkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Eine internationale Geburtsurkunde ermöglicht die Nutzung auch außerhalb des Geburtslandes. Die Ausstellung erfolgt in mehreren Sprachen. Hierzu zählen neben Englisch auch Französisch, Spanisch und Italienisch. Für alle weiteren Sprachen ist es notwendig, die Geburtsurkunde übersetzen zu lassen. Nur so kannst Du sicherstellen, dass das Dokument weltweit verstanden und akzeptiert wird.
Ausstellung
Das internationale Dokument kann in der Regel ebenfalls bei dem Standesamt des Geburtsortes beantragt werden. Auch hierfür wird ein gültiges Ausweisdokument verlangt. Wird der Antrag von einem Angehörigen gestellt, muss zudem ein Verwandtschaftsnachweis, eine Vollmacht oder der Nachweis über ein berechtigtes Interesse vorgelegt werden. Benötigst Du die Urkunde in einer anderen Sprache, so lohnt sich die Beauftragung eines professionellen Sprachdienstes.
Verwendung
Die Beantragung einer internationalen Urkunde empfiehlt sich beispielsweise bei einem Umzug ins Ausland. Das Dokument gilt als Nachweis bei verschiedenen administrativen Prozessen. Möchtest Du beispielsweise in einem anderen Land arbeiten, ein Kind adoptieren oder Deinen Anspruch auf eine Erbschaft erheben, ist ebenfalls eine internationale Urkunde notwendig.
Besonderheiten
Das internationale Dokument kann nur in den vorgegebenen Sprachen und den entsprechenden Vertragsstaaten verwendet werden. Benötigst Du dahingegen eine andere Zielsprache, so empfiehlt sich eine beglaubigte Übersetzung.
Geburtsurkunde verloren – was tun?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das als Nachweis für viele offizielle Angelegenheiten dient.
- Verlust melden: Es ist sinnvoll, den Verlust der Geburtsurkunde bei einer Polizeistelle zu melden. Auch wenn es keine offizielle Meldepflicht gibt, schützt Dich die Bekanntgabe vor einem eventuellen Missbrauch des Dokuments.
- Standesamt kontaktieren: Um eine erneute Ausstellung zu beantragen, muss immer das Standesamt des Geburtsortes kontaktiert werden.
- Identität nachweisen: Wie bei der ersten Beantragung muss auch bei einer erneuten Ausstellung ein Nachweis der Identität erbracht werden.
- Zustellung: Nach der erfolgreichen Beantragung und der Zahlung des vorgegebenen Betrags für die Ersatzausstellung wird die neue Geburtsurkunde schnellstmöglich zugestellt.
Die Geburtsurkunde ist ein zentrales Dokument, das als Identitäts- und Herkunftsnachweis fungiert. Sie ist sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext für viele offizielle Vorgänge unverzichtbar. Im Fall des Verlusts kann sie jederzeit erneut beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
FAQs zur Geburtsurkunde
Die Kosten für die Ausstellung der Urkunde variieren je nach zuständigem Standesamt. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 10 und 20 €.
Eine Geburtsurkunde auf Deutsch enthält immer die folgenden Informationen:
– Angaben zum Standesamt und der Registernummer
– Geburtsdatum, -ort und -uhrzeit des Kindes
– Vor- und Nachnamen des Kindes
– Geschlecht des Kindes
– Vor- und Nachnamen beider Elternteile
– Unterschrift der Urkundsperson und das offizielle Siegel
Die Voraussetzung für die Beantragung ist ein gültiges Ausweisdokument. Wird die Urkunde von Verwandten beantragt, müssen zudem Nachweise oder eine Vollmacht vorgelegt werden.
Die Dauer der Ausstellung richtet sich nach der Auslastung des zuständigen Standesamts. Die Bearbeitungszeit kann von wenigen Tagen bis hin zu 2 Wochen variieren.
Hast Du vor, ins Ausland zu ziehen oder dort zu arbeiten, empfiehlt sich die Beantragung einer internationalen Ausführung. Benötigst Du beispielsweise eine Übersetzung auf Ukrainisch, empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Übersetzungsbüros, da die internationalen Geburtsurkunden lediglich auf Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch ausgestellt werden.