Unternehmen erstellen einen Nachhaltigkeitsbericht, um über ihren Einsatz und ihre Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit zu informieren. Die juristische Grundlage dafür ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) bzw. die CSRD-Richtlinie. Wie genau diese Berichterstattung aussehen soll und welche neuen Regelungen beschlossen wurden, verraten wir Dir hier. Wenn ein Unternehmen international agiert, sollte es auch ausländische Stakeholder:innen über die Nachhaltigkeitsbemühungen informieren. Dabei unterstützen wir Dich als Übersetzungsbüro gerne!
Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
Bei dem Nachhaltigkeitsbericht handelt es sich um ein Dokument, in dem Unternehmen über ihren Beitrag für mehr Nachhaltigkeit informieren. Diese Berichte sind detailliert sowie öffentlich zugänglich und betrachten wirtschaftliche, ökologische und ökonomische Aspekte. Es sollen sowohl künftige Ziele als auch Fortschritte transparent kommuniziert werden. Bisher beruhte die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dem CSR-RUG. Ab 2024 gilt jedoch eine neue EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Firmen (auf Englisch: Corporate Sustainability Reporting Directive bzw. CSRD). Diese soll unter anderem für eine standardisierte Berichterstattung sorgen.
Wer ist verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen?
Nach den CSR-Richtlinien waren bisher alle Unternehmen zu einem Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet, die kapitalorientiert sind und mehr als 500 Mitarbeiter:innen haben. Der Umsatz spielte ebenfalls eine Rolle und musste bei mindestens 40 Mio. liegen. Die CSR-Richtlinie galt ferner für alle Versicherungsgesellschaften und Banken. Durch die neuen CSRD-Richtlinien sind jedoch viele weitere Firmen zu einer transparenten Aufschlüsselung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen verpflichtet. Denn nun müssen alle großen Unternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nachkommen. Als solche gelten sie, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigen, Umsätze in Höhe von 50 Mio. erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von 25 Mio. besitzen. Auch börsennotierte KMUs sind hiervon betroffen, ebenso wie bestimmte Drittstaatenunternehmen.
Welche Ziele verfolgt man mit dem Bericht?
Durch den Nachhaltigkeitsbericht sollen die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen eines Unternehmens aufgezeigt werden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung dient somit der transparenten Kommunikation mit Investorinnen und Investoren sowie weiteren Interessensgruppen. Dies schafft mehr Vertrauen und sorgt gleichzeitig dafür, dass Firmen mehr Verantwortung übernehmen müssen. Langfristig soll somit auf eine nachhaltigere Wirtschaft hingearbeitet werden.
Was muss alles in einen Nachhaltigkeitsbericht?
Ein Nachhaltigkeitsbericht sollte in erster Linie alle wichtigen Informationen transparent und lesefreundlich weitergeben. Welche Bestandteile nach den CSR-Richtlinien enthalten sein sollen und welche Neuerungen es gibt, verraten wir Dir im Folgenden. Wie genau diese neuen EU-Richtlinien der CSRD in das nationale Recht integriert werden, muss jedoch noch endgültig erarbeitet werden. Bisher galt jedoch:
- Es muss ein Unternehmensprofil enthalten sein. Dazu gehören etwa Informationen zur Höhe des Umsatzes, der Anzahl der Mitarbeitenden sowie die einzelnen Unternehmensstandorte.
- Man beleuchtet die Nachhaltigkeitsziele und -strategien des Unternehmens. Außerdem zeigt man auf, wie genau diese integriert und umgesetzt werden sollen.
- Man definiert, welche konkreten Ziele man bereits erreicht hat und welchen Zeitraum man für das Erreichen weiterer Nachhaltigkeitsziele anstrebt.
- Auch darüber, auf welche Weise man Verantwortung für das eigene Team und ihre Arbeitsbedingungen übernimmt, stellt man dar. Hierbei sollte es um konkrete Maßnahmen gehen.
- Man erfasst im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie ein Unternehmen mit Wasser, Energie und anderen Ressourcen umgeht. Zudem beschreibt man, wie man die Produktion umweltschonender und sozial gerechter gestalten kann.
- Auch auf die Lieferkette und Ansätze zur Verbesserung dieser geht man ein.
Neuerungen
Im Zuge der CSRD-Richtlinie wird der Nachhaltigkeitsbericht künftig ein Teil des Lageberichts eines Unternehmens sein. Zudem soll die Berichterstattung umfangreicher gestaltet werden und sich an zuvor beschlossenen Standards orientieren. Auf diese Weise soll eine bessere Vergleichbarkeit erreicht werden. Eine weitere Neuerung ist die Prüfung der Berichte. Diese soll, wie auch die DIHK beschreibt, von externen Stellen durchgeführt werden. Dazu kommt es selbstverständlich auf die Vollständigkeit und Korrektheit der Inhalte an. Doch auch die Leserlichkeit und sprachliche Korrektheit sind wichtig. Daher ist vor der Abgabe ein Lektorat ein nützliches Hilfsmittel.
Bestimmte Unternehmen sind demnach zu einem Nachhaltigkeitsbericht verspflichtet. Im Rahmen dieses Berichtes sollen sie aufschlüsseln, welche konkreten Nachhaltigkeitsziele sie verfolgen und auf welche Art und Weise dies geschieht. Ist ein Unternehmen international vertreten, ist es sinnvoll, die Nachhaltigkeitsberichterstattung übertragen zu lassen. Wir erledigen dies für Dich – auch in Express-Zeit. Außerdem sind wir zur Stelle, wenn Du eine beglaubigte Übersetzung benötigst!
FAQs zum Nachhaltigkeitsbericht
In diesem Dokument halten Unternehmen ihre Ziele und Maßnahmen im Bereich ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit fest.
In diesen gehören unter anderem die konkreten Nachhaltigkeitsziele eines Unternehmens und Maßnahmen, um diese zu erreichen. Überdies sollte integriert sein, wie eine Firma bisher mit Ressourcen wie Energie umgeht.
Dafür sind verschiedene Abteilungen eines Unternehmens zuständig, die für die Erstellung zusammenarbeiten. Dazu gehören etwa die Nachhaltigkeitsabteilung, die Finanzabteilung, die Personalabteilung oder die Rechtsabteilung.
Er sollte die Nachhaltigkeitsziele transparent und für die Lesenden leicht nachvollziehbar darstellen. Zudem muss er die vorgegebenen Standards erfüllen und vollständig sein. Lässt man ihn in andere Sprachen übertragen, kann es sich zudem lohnen, den Text zusätzlich durch eine Lokalisierung anpassen zu lassen.
Er muss derzeit von großen Unternehmen erstellt werden, die bestimmte Bedingungen wie eine Kapitalorientierung erfüllen. Dabei ist es egal, in welchem Bereich ein Unternehmen tätig ist. Denn für Technik-Unternehmen gelten dieselben Regelungen wie beispielsweise für den Bereich Medizin. Durch die CSRD-Richtlinien wird diese Pflicht jedoch auf viele weitere Unternehmen ausgeweitet, die bisher noch davon ausgenommen waren.