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Internationale Geburtsurkunde: Antrag, Einsatz & Anerkennung

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Internationale Geburtsurkunde | Antragstellung & Anerkennung

Eine internationale Geburtsurkunde erleichtert bürokratische Prozesse in einer Welt, die immer vernetzter wird. Du planst eine Hochzeit in Italien, willst ein Semester in Spanien studieren oder ein Kind in Frankreich adoptieren? Für all diese Anlässe ist die mehrsprachige Ausfertigung unerlässlich.

Was ist eine internationale Geburtsurkunde?

Die internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Version der nationalen Urkunde. Sie ist ein standardisiertes Dokument, das unter dem Wiener Übereinkommen von 1976 eingeführt wurde. Die Urkunde wird in allen Amtssprachen der 25 Vertragsstaaten ausgestellt.

Internationale Geburtsurkunde beantragen

Die Beantragung der internationalen Geburtsurkunde erfolgt in der Regel an dem Standesamt, das die Geburt ursprünglich registriert hat. Je nach Behörde kann die Antragsstellung online, schriftlich oder persönlich erfolgen.

Was braucht man, um eine internationale Geburtsurkunde zu beantragen?

Für die Beantragung werden dieselben Unterlagen benötigt, wie für die deutsche Geburtsurkunde. Du stellst den Antrag bei dem Standesamt, das die Geburt registriert hat und legst ein gültiges Ausweisdokument vor. Wird die Urkunde von einer anderen Person beantragt, ist eine Vollmacht erforderlich.

Wie lange dauert die Ausstellung der internationalen Geburtsurkunde?

Die Dauer der Ausstellung richtet sich nach dem zuständigen Bezirk. In einigen Städten wird eine Bearbeitungszeit von 2 bis 5 Werktagen angegeben. Andere Gemeinden benötigen für die Ausstellung bis zu vier Wochen.

Wofür benötige ich eine internationale Ausfertigung?

Eine internationale Geburtsurkunde wird häufig von ausländischen Ämtern und Behörden als zusätzlicher Identitätsnachweis gefordert. Du möchtest ein Auslandssemester machen oder einen Job in einem anderen Land beginnen? Dann solltest Du Dich vor der Abreise um eine internationale Fassung kümmern. Sie dient als Grundlage zur Anmeldung und erleichtert Dir somit den bürokratischen Prozess.

Am häufigsten wird die internationale Geburtsurkunde in diesen Fällen benötigt:

  • Arbeit im Ausland
  • Heirat im Ausland
  • Internationale Adoption
  • Auslandsstudium / Auslandssemester
  • Beantragung der Staatsbürgerschaft
  • Visumsantrag
Verwendung der internationalen Geburtsurkunde
Abb. 1: In welchen Fällen die internationale Geburtsurkunde benötigt wird

Anerkennung und Gültigkeit

Während die internationale Geburtsurkunde in den 25 Vertragsstaaten eine problemlose Anerkennung genießt, ergeben sich außerhalb des Wiener Abkommens andere Anforderungen an das Dokument.

Wo ist die internationale Geburtsurkunde gültig?

Das Wiener Übereinkommen ermöglicht die Anerkennung des Dokuments, ohne dass eine Beglaubigung notwendig wird. Alle sechzehn Sprachen der teilnehmenden Staaten, darunter Englisch, Spanisch und Türkisch, sind enthalten.

Folgende Länder sind Mitglieder des Wiener Übereinkommens: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien und die Türkei.

Gültigkeit der Urkunde

Die Urkunde besitzt keine universelle Gültigkeit. Je nach Verwendungszweck und Einsatzort gibt es unterschiedliche Vorgaben, die im Vorfeld recherchiert werden sollten. Einige Behörden und Institutionen erwarten, dass das Dokument nicht älter als sechs Monate ist, in anderen Fällen ist das Ausstellungsdatum der Urkunde irrelevant, solange weitere aktuelle Dokumente beigefügt werden.

Wird die internationale Geburtsurkunde weltweit anerkannt?

Außerhalb der Vertragsstaaten ist die Anerkennung nicht gegeben. Möchtest Du beispielsweise in Kanada oder den USA arbeiten, so musst Du Deine Geburtsurkunde übersetzen lassen. Auch wenn bereits eine Fassung auf Englisch enthalten ist, erfordert der Einsatz außerhalb der Mitgliedsstaaten des Abkommens eine Beglaubigung des Dokuments.

Die internationale Geburtsurkunde ist ein entscheidendes Dokument für jeden, der im Ausland lebt, arbeitet oder studiert. Durch die mehrsprachigen Ausführungen werden die bürokratischen Prozesse im Land vereinfacht. Bei Reisen oder Aufenthalten außerhalb der Vertragsstaaten empfiehlt es sich jedoch, die Urkunde beglaubigt übersetzen zu lassen. Zudem kann es hilfreich sein, professionelle Dienste zum Dolmetschen in Anspruch zu nehmen, da behördliche Hürden und kulturelle Unterschiede eine exakte und fachspezifische Sprachübertragung erfordern.

FAQs zur internationalen Geburtsurkunde

1. Was ist eine internationale Geburtsurkunde?

Die Urkunde ist ein mehrsprachiges Dokument, das alle Informationen der nationalen Urkunde enthält. Sie wird in allen Ländern anerkannt, die das Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterzeichnet haben.

2. Wie kann man eine internationale Geburtsurkunde beantragen?

Die Beantragung erfolgt bei dem Standesamt, das die Geburt registriert hat. Je nach Gemeinde kann der Antrag online, schriftlich oder persönlich erfolgen. Ein gültiges Ausweisdokument ist obligatorisch für die Ausstellung.

3. Wann wird eine internationale Geburtsurkunde benötigt?

Sie wird bei offiziellen Behördengängen in den Vertragsstaaten des Wiener Abkommens benötigt. Planst Du etwa eine Heirat im Ausland, hast vor, eine andere Staatsbürgerschaft zu beantragen oder international ein Kind zu adoptieren, so ist das Dokument unverzichtbar für den bürokratischen Prozess.

4. Ist die mehrsprachige Urkunde weltweit gültig?

Nein, sie wird ausschließlich in den Ländern anerkannt, die dem Wiener Übereinkommen beigetreten sind. Du brauchst beispielsweise eine Geburtsurkunde auf Ukrainisch? Dann ist eine beglaubigte Übersetzung anstelle der mehrsprachigen Ausfertigung notwendig. Eine globale Anerkennung ist somit nicht möglich, da nationale Bestimmungen und Anforderungen an offizielle Dokumente von Land zu Land variieren.

5. Was kostet die Ausstellung?

Die Kosten unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Sie sind meist identisch mit den Gebühren für die Ausstellung der deutschen Geburtsurkunde. In der Regel muss man mit einem Preis zwischen 10 und 25 Euro rechnen.

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