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Informationen zur Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

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Humanitäre Aufenthaltstitel – Informationen

Unter bestimmten Umständen können Schutzsuchende einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Dies gilt beispielsweise für Personen, die als asylberechtigt anerkannt wurden (siehe § 25). Dafür werden jedoch verschiedene Unterlagen benötigt. Müssen diese zunächst übersetzt werden, übernehmen wir das als Übersetzungsbüro gerne für Dich!

Was ist ein humanitärer Aufenthaltstitel?

Ein humanitärer Aufenthaltstitel erlaubt Personen aus dem Ausland, in einem anderen Land wie Deutschland zu leben. Einen solchen befristeten Aufenthaltstitel können Menschen beantragen, die aus Gründen wie einem Krieg oder einer Erkrankung nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Dazu müssen sie beispielsweise erfolgreich ein Asylverfahren in Deutschland durchlaufen haben.

Wer kommt für die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen infrage?

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ist in Deutschland in einigen Situationen möglich. Welche genau dies sind und wie lange die Erlaubnis für sie jeweils gilt, klären wir im Folgenden:

Asylberechtigte

Hierunter fallen Personen, die vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge im Rahmen eines Asylverfahrens anerkannt sind. Die Aufenthaltserlaubnis stellt man in diesem Fall für maximal 3 Jahre aus, wobei eine Verlängerung möglich ist. Sie erhalten überdies einen Reiseausweis für Geflüchtete (Blauer Pass).

Flüchtlingsanerkennung

Personen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, dürfen sich ebenfalls 3 Jahre lang in Deutschland aufhalten. Auch sie können einen Blauen Pass bekommen.

Subsidiär Schutzberechtigte

Hiermit meint man laut der Bundesagentur für Arbeit Menschen, die weder als Geflüchtete gelten noch asylberechtigt sind, aber dennoch geschützt werden müssen. Dies ist etwa der Fall, wenn ihnen durch die Rückkehr in ihre Heimat ein nachweislicher Schaden drohen würde. Sie dürfen sich bis zu einem Jahr hierzulande aufhalten.

Härtefall als humanitärer Grund

Kann ein Härtefall festgestellt werden, erlaubt auch dieser den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Hierunter fallen etwa medizinische Gründe, wie eine benötigte Operation, oder die Pflege von Verwandten in Deutschland.

Humanitärer Aufenthaltstitel – Personengruppen
Abb. 1: Diese Personengruppen kommen für einen humanitären Aufenthaltstitel infrage

Abschiebungsverbot

Liegt ein Abschiebungsverbot vor oder ist eine Ausreise aus bestimmten Gründen nicht möglich, darf man sich ebenfalls zunächst für ein Jahr in Deutschland aufhalten. Zu den Voraussetzungen gehört jedoch, dass man keine schwerwiegenden Straftaten begangen hat. Als Beleg kann hier ein Führungszeugnis dienen.

Aufnahme von Personengruppen

Es ist außerdem möglich, in Krisensituationen ganzen Personengruppen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dies gilt ebenfalls bei einem sogenannten Massenstrom von Geflüchteten. Auf diese Weise kann man Kriegsflüchtlingen für eine gewisse Zeit Schutz in Deutschland gewähren.

Humanitärer Aufenthaltstitel –Unterlagen

Welche Unterlagen Du genau benötigst, hängt damit zusammen, aus welchen Gründen Du einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten möchtest. Bei allen Anträgen steht jedoch die Bestätigung der eigenen Identität im Vordergrund. Hast Du keinen Reisepass oder Passersatz, kannst Du andere Dokumente für den Identitätsnachweis nutzen. Hierbei gibt es eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Die Antragstellenden müssen demnach nachweislich bei der Klärung der Identität oder der eigenen Situation mithelfen. Zu den Belegen, die man am häufigsten benötigt, gehören:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Ein aktuelles biometrisches Foto
  • Identitätsnachweise (z. B. Geburtsurkunde)
  • Eine Meldebescheinigung
  • Ein Beleg über eine Krankenversicherung 
  • Ggf. Lohnnachweise oder ein Arbeitsvertrag

Übrigens:
Bei solchen Behördengängen können Dich Dolmetscher:innen unterstützen. Denn sie sind in der Lage, professionell von Deutsch in Deine Muttersprache und von dieser ins Deutsche zu übersetzen. Neben Englisch gibt es solche Sprachmittler:innen für viele weitere Sprachen.

So gehst Du bei der Beantragung vor

Doch wie genau kannst Du eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen beantragen? Das verraten wir Dir hier:

  • Den Antrag musst Du persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
  • Vereinbare dazu einen Termin für ein Gespräch. 
  • Stell alle benötigten Unterlagen zusammen und bringe sie zum Termin mit.
  • Dir werden beim Termin Fingerabdrücke abgenommen.
  • Wird dem Antrag stattgegeben, erhältst Du nach sechs bis acht Wochen eine Karte, auf der Dein neuer Aufenthaltstitel vermerkt ist.

Der humanitäre Aufenthaltstitel ist für Personen in verschiedenen Notsituationen gedacht und erlaubt ihnen einen befristeten Aufenthalt in Deutschland. Für die Beantragung ist es nötig, die eigene Identität und die persönlichen Umstände durch Unterlagen zu belegen. Wenn Du außerdem eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente vorlegen musst, helfen wir Dir weiter. Dies gelingt uns selbst in Express-Zeit!

FAQs – humanitäre Aufenthaltstitel

1. Was ist ein humanitärer Aufenthalt

Durch einen humanitären Aufenthaltstitel dürfen Personen aus dem Ausland eine gewisse Zeit über in Deutschland Schutz suchen und hier leben. Dies ist der Fall, wenn sie aus bestimmten Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Zu diesen Gründen zählen etwa Verfolgung, Krieg oder Krankheit.

2. Welche Bedingungen gelten für die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen?

Dazu muss man zunächst nachweisen können, dass humanitäre, völkerrechtliche oder politische Gründe einen von der Reise in das eigene Heimatland abhalten. Ebenfalls wichtig ist der Identitätsnachweis. Ist kein Pass vorhanden, kommen hierzu ebenfalls Dokumente wie die Heiratsurkunde infrage. Darüber hinaus gibt es einige weitere Bedingungen, die sich je nach persönlicher Situation leicht unterscheiden können. Dazu gehören etwa das Vorhandensein einer Krankenversicherung oder die Prüfung des Führungszeugnisses.

3. Wer kann einen humanitären Aufenthaltstitel beantragen?

Dafür kommen unter anderem Personen infrage, die als asylberechtigt anerkannt sind. Dasselbe gilt für Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte. Zudem gibt es bestimmte Härtefälle, die zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigen. Liegt ein Abschiebungsverbot vor oder gilt für einen die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie, ist ein Antrag ebenfalls möglich.

4. Wie lange ist ein humanitärer Aufenthaltstitel gültig?

Die Gültigkeitsdauer ist abhängig von dem Grund der Beantragung. Hat man diesen Titel beispielsweise als Asylberechtigte:r beantragt, so ist er für 3 Jahre gültig. Liegt hingegen ein Abschiebungsverbot vor, darf man sich zunächst nur für ein Jahr in Deutschland aufhalten. In einigen Fällen, etwa als Geflüchtete:r, kann man während des Aufenthalts überdies arbeiten und eine Hochschule besuchen. Für Letzteres kann ein Zeugnis nötig sein, um eine Zugangsberechtigung zu belegen.

5. Was sind humanitäre Gründe für Familiennachzug?

Dazu zählen beispielsweise eine ausgeprägte Pflegebedürftigkeit, schwere Krankheiten oder eine lange Trennung von minderjährigen Kindern.

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