Geprüft & zertifiziert Übersetzungsbüro
Alle Leistungen Sprachdienst
Für Notfälle Express

Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?

Veröffentlicht: . Geändert: .
Sicherheitsdatenblatt – Erklärung & Aufbau

Durch Sicherheitsdatenblätter (SDB) gewährleistet man die ungefährliche Handhabung von chemischen Gemischen oder Stoffen. Wer sie erstellen muss und welche Informationen enthalten sein sollen, ist gesetzlich exakt geregelt. Viele Hersteller:innen chemischer Erzeugnisse verkaufen ihre Produkte dabei international. Daher benötigen sie die Datenblätter sogar in mehreren Sprachen, was nur durch eine professionelle technische Übersetzung realisiert werden kann.

Sicherheitsdatenblatt – Definition

Mit einem Sicherheitsdatenblatt ist ein Dokument gemeint, welches Angaben zu den Eigenschaften sowie den Bestandteilen von chemischen Gemischen und Stoffen liefert. Es teilt Verwenderinnen und Verwendern außerdem mit, wie die Gemische gefahrlos genutzt, gelagert und entsorgt werden können. Welche Informationen gemacht werden müssen und auf welche Weise, regelt die REACH-Verordnung. Hierbei handelt es sich um eine EU-Chemikalienverordnung.

Wann ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich?

Für Stoffe oder Gemische muss immer dann ein Sicherheitsdatenblatt mitgeliefert werden, wenn sie laut der CLP-Verordnung zu den gefährlichen oder den zulassungspflichtigen Stoffen gehören. Dasselbe gilt für jene Gemische oder Stoffe, die in der Natur nur schlecht abgebaut werden können, toxisch sind oder sich im Organismus anreichern können. Für die Erstellung der Datenblätter sind Lieferantinnen und Lieferanten sowie EU-Importeurinnen und Importeure verantwortlich. Die SDBs sorgen beispielsweise im Bereich Chemie und Medizin für mehr Sicherheit in Laboren oder Krankenhäusern.

Welche Informationen müssen Sicherheitsdatenblätter enthalten?

Die benötigten Informationen, um ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, sind im Anhang der REACH-Verordnung festgehalten. Es muss ähnlich wie eine technische Dokumentation alle relevanten Informationen zu dem Produkt enthalten. Neben der Zusammensetzung von Stoffen wie Aceton oder Toluol müssen hier unter anderem Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgelistet werden. Besonders zu beachten ist außerdem die verwendete Sprache, da die Dokumentationen auch für Laiinnen und Laien leicht zu verstehen sein müssen. Ändert sich die Zusammensetzung eines Stoffes oder erlangt man neue Informationen über mögliche Gefahren, müssen sie überdies aktualisiert werden. Den betroffenen Abnehmerinnen und Abnehmern übersendet man dann die neuen Informationen. Einen genauen Überblick über den Aufbau geben wir Dir im Folgenden:

Gemisch- bzw. Stoffbezeichnung & Name des Unternehmens

Im ersten Abschnitt aller Sicherheitsdatenblätter findet man allgemeine Informationen zu dem jeweiligen Stoff oder Gemisch. Für alle Produkte müssen hier neben dem Namen auch die eindeutige Identifikationsnummer zu finden sein. Anzugeben sind auch die Verwendungsbereiche und etwaige Notfallnummern. Das Erstellungs- sowie Änderungsdatum und Angaben zu dem liefernden Unternehmen dürfen ebenfalls nicht fehlen.

Informationen zu potenziellen Risiken

Im Abschnitt über die Gefahren gibt man an, zu welchen Gefahrenklassen der jeweilige Stoff gehört. Nicht fehlen dürfen darüber hinaus Informationen zur Kennzeichnung und alle weiteren möglichen Gefahren. Hierzu gehört etwa, ob ein Gemisch schwer abbaubar sowie toxisch ist oder sich in Organismen anreichern kann (PBT-Beurteilung).

Angaben zu den einzelnen Komponenten

Eine wichtige Angabe bei Sicherheitsdatenblättern ist die Zusammensetzung der Gefahrstoffe. Für alle Komponenten müssen die Namen, Konzentrationen und weitere Registrierungsnummern notiert sein.

Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen

Sollte bei der Arbeit mit einem chemischen Stoff etwas schiefgehen, muss man schnell handeln können. Alle zu ergreifenden Maßnahmen nach einem Kontakt mit der Kleidung, der Haut oder der Aufnahme eines Stoffes müssen daher notiert sein. Dazu zählen auch Informationen zu nachträglichen Symptomen oder Anweisungen für Ärztinnen und Ärzte.

Der Aufbau von Sicherheitsdatenblättern
Abb. 1: Überblick über den Aufbau von Sicherheitsdatenblättern

Notwendige Schritte bei einem Brand

Je nach Gemisch gibt es unterschiedliche Verhaltensregeln im Falle eines Brandes. Dazu gehören Informationen zu den ungeeigneten und geeigneten Löschmitteln. Auch spezifische Risiken, die durch den Brand auftreten können, sind in Sicherheitsdatenblättern notiert.

Verhalten bei einer Freisetzung

Wie handelt man, wenn Gemische oder Stoffe versehentlich freigesetzt werden? Auch das muss dokumentiert sein. Dabei geht es sowohl um Maßnahmen für den Umweltschutz als auch das Verhalten für den Personenschutz.

Lagerung & Umgang

Wie müssen die Lagerungsbedingungen sein, damit man ein chemisches Produkt gefahrlos aufbewahren kann? Das ist in diesem Abschnitt beschrieben. Dabei geht es etwa um die Belüftung, geeignete Behältnisse oder die benötigten Temperaturen.

Beobachtung bestimmter Parameter

Für einige Stoffe gelten bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Hier geht es etwa darum, welche Höchstmengen eines Stoffes ein Arbeitsplatz aufweisen darf. Auch Informationen zur Umweltexposition sowie die Notwendigkeit spezieller Schutzkleidung sind hier notiert.

Chemische & physikalische Eigenschaften

Bei SDBs ist es zudem wichtig, dass sie alle physikalischen sowie chemischen Eigenschaften eines Stoffes enthalten. Es müssen unter anderem Angaben zum Aggregatzustand, dem pH-Wert und dem Geruch gemacht werden.

Reaktivität & Stabilität

In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie stabil ein Stoff ist und unter welchen Bedingungen er reagiert. Könnten bei der Reaktion gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, müssen auch diese notiert sein.

Die Toxikologie betreffende Angaben

Unter diesem Punkt gibt man an, ob die Gemische oder Stoffe toxikologische Eigenschaften aufweisen. Man schlüsselt dazu auf, welche Art von Kontakt mit dem Stoff negative Folgen für die Gesundheit der Nutzer:innen haben kann.

Naturbezogene Informationen

Gelangt ein Gemisch in die Umwelt, kann dies mitunter schwerwiegende Folgen haben. Daher behandeln Sicherheitsdatenblätter ebenfalls die Toxizität für die Ökologie, die Abbaubarkeit und weitere schädliche Wirkungen.

Entsorgung

Damit keine toxischen Stoffe in die Umwelt gelangen oder in ungeeigneten Behältern entsorgt werden, gibt es zusätzlich Angaben zur Entsorgung.

Hinweise zur Beförderung

Für einen ordnungsgemäßen Transport müssen einige Angaben gemacht werden. Zu diesen gehören verschiedene Identifikationsnummern, Transportgefahrenklassen oder mögliche Umweltgefahren.

Rechtliche Anweisungen

An dieser Stelle sind alle rechtlichen Vorschriften zusammengefasst, die die Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt betreffen.

Sonstiges

Gibt es bislang nicht aufgeführte Informationen, die jedoch relevant sind, können Lieferantinnen und Lieferanten sie an dieser Stelle zusätzlich integrieren.

Die Bedeutung für den globalen Handel

Sicherheitsdatenblätter sind von enormer Bedeutung für den internationalen Handel mit chemischen Produkten. Denn sie helfen dabei, Gesundheitsrisiken während des Transports in andere Länder oder der Lagerung zu vermeiden. Dazu ist es jedoch wichtig, dass alle Beteiligten die angegebenen Informationen uneingeschränkt verstehen können. Man benötigt daher neben Angaben auf Englisch auch noch Übertragungen in einige andere Sprachen. Dies ist über die REACH-Verordnung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Demnach müssen die Sicherheitsangaben in der Amtssprache der Länder zur Verfügung gestellt werden, in die ein Produkt verschickt werden soll. Doch wie kann man diese Vorschriften umsetzen? Dazu benötigt man die Unterstützung eines professionellen Übersetzungsbüros. Denn ein solches ist in der Lage, sämtliche Informationen präzise und hundertprozentig korrekt zu übertragen. Zusätzlich sorgt eine Lokalisierung dafür, die übertragenen Texte perfekt an landesspezifische Richtlinien und Bezeichnungen anzupassen. Nur so lässt sich die Sicherheit aller Personen gewährleisten, die mit den chemischen Produkten in Berührung kommen.

Durch ein Sicherheitsdatenblatt kann man chemische Produkte sicher gebrauchen, aufbewahren sowie entsorgen. Da diese Produkte international transportiert und verkauft werden, müssen die Informationen je nach Zielland in verschiedenen Sprachen vorliegen. Wir helfen Dir dabei, dieser Pflicht nachzukommen und bieten zusätzlich eine Express-Lösung an!

FAQs zum Sicherheitsdatenblatt

1. Was versteht man unter einem Sicherheitsdatenblatt?

Es hält alle wichtigen Informationen über chemische Gefahrstoffe fest. So beschreibt es auch die Universität Duisburg-Essen. Dies geschieht auf eine bestimmte, über die REACH-Verordnung gesetzlich vorgeschriebene Weise.

2. Wer ist verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen?

Dazu sind Hersteller:innen, Importeurinnen und Importeure sowie Lieferantinnen und Lieferanten verpflichtet. Sie sind es auch, die dafür Sorge tragen müssen, dass die Informationen in den benötigten Sprachen vorliegen. Dies gilt übrigens auch für Hersteller:innen technischer Produkte. Denn sie müssen nicht nur die Bedienungsanleitung erstellen, sondern sind ebenfalls für die korrekte Übertragung verantwortlich.

3. Für welche Produkte benötigt man ein Sicherheitsdatenblatt?

Das ist bei chemischen Gemischen oder Stoffen der Fall, die nach der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) als gefährlich angesehen werden oder die in die Liste von gefährlichen Stoffen in der REACH-Verordnung aufgenommen wurden. Gleiches gilt für Produkte, die sich in Organismen oder der Umwelt anreichern können, sowie toxisch oder schwer abbaubar sind.

4. Welche Angaben müssen in Sicherheitsdatenblättern enthalten sein?

Man muss unter anderem Angaben zur Identität eines Produktes, der Zusammensetzung, den Eigenschaften, den Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie der Lagerung und Entsorgung machen. Verkauft man chemische Produkte in andere Länder, müssen diese Informationen außerdem in der entsprechenden Landessprache (z. B. Französisch) erstellt sein.

5. Wann sind sie nicht erforderlich?

Dies ist bei allen Produkten der Fall, die man nicht als gefährlich einstuft und die lediglich für Verbraucher:innen vorgesehen sind. Hierzu zählen unter anderem Reinigungsmittel oder Kosmetikprodukte.

Anderen hat auch das noch gefallen