Eine Niederlassungserlaubnis gestattet einem, sich unbefristet in Deutschland aufzuhalten. Um sie zu erhalten, muss man jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Auf diese gehen wir in unserem Artikel ein. Außerdem klären wir, wie die Beantragung abläuft und welche Vorteile sich durch sie ergeben. Für den Antrag wirst Du einige Nachweise zusammentragen müssen. Informiere Dich daher frühzeitig!
Niederlassungserlaubnis – einfach erklärt
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einem den unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Anders als die Aufenthaltserlaubnis muss sie also nicht verlängert werden und erlaubt überdies immer die Aufnahme einer Tätigkeit. Nötig ist sie übrigens lediglich für Personen, die nicht aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz stammen. Das ist durch die EU-Freizügigkeit gesetzlich festgehalten.
Wer kann eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Eine Niederlassungserlaubnis können Personen beantragen, die Bürger:innen eines sogenannten Drittstaates sind, also nicht der EU oder dem EWR angehören. Dazu müssen sie unter anderem seit fünf Jahren eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Es gibt noch einige weitere Voraussetzungen, auf die wir im späteren Verlauf eingehen werden. Ob die Erlaubnis letztlich erteilt wird, hängt von der jeweiligen Situation einer Person ab und wird genau geprüft. Zu den Personengruppen, die grundsätzlich für eine unbefristete Erlaubnis infrage kommen, gehören:
- Personen, die eine Blaue Karte EU haben
- Ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen
- Zugezogene, die in Deutschland ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben
- Fachpersonen und Selbstständige
- Familienmitglieder von Menschen, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen
- Geflüchtete und Asylberechtigte
- Forschende
- Personen unter humanitärem Schutz
Was sind die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis?
Welche Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis bestehen, ist stark abhängig davon, zu welchem Zweck man sich in Deutschland aufhält. Denn je nach Personengruppe kann es verschiedene Rechtsgrundlagen geben, nach denen entschieden wird. Auch die bei der Beantragung benötigten Unterlagen können variieren. So ist bei einer Familienzusammenführung mit minderjährigen Kindern beispielsweise noch die Geburtsurkunde vorzuzeigen. Einige allgemein geltende Voraussetzungen gibt es dennoch. Welche das sind, siehst Du im Folgenden:
- Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Ein eigenes Einkommen, mit dem man den Lebensunterhalt gewährleisten kann
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
- Eine Vorsorge fürs Alter und eine Krankenversicherung müssen vorhanden sein
- Es dürfen zudem keine Straftaten vorliegen, was etwa mit einem Führungszeugnis nachgewiesen werden kann
- Kenntnisse der Gesellschafts- sowie Rechtsordnung
- Wohnsitz in Deutschland
Für einige Personengruppen gibt es zusätzlich zu diesen allgemeinen Bedingungen, ebenfalls Zusatzregelungen oder leicht abweichende Bestimmungen. Beispiele dafür siehst Du hier:
Tabelle 1: Niederlassungserlaubnis beantragen – Beispiele für abweichende Voraussetzungen
Personengruppe | Dauer des Aufenthaltstitels | Deutschkenntnisse | Renteneinzahlung |
Personen mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss in Deutschland | 2 Jahre | B1 | 24 Monate |
Fachkräfte | 3 Jahre | B1 | 36 Monate |
In Besitz der Blauen Karte EU | Mit A1: 27 Monate; Mit B1: 21 Monate | A1 oder B1 | 27 Monate oder ggf. 21 Monate |
Selbstständige | 3 Jahre | Keine Angaben | Keine Angaben |
Wie kann man die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Erfüllt man alle verlangten Voraussetzungen, kann man anschließend die Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Dazu reicht man einen schriftlichen Antrag und idealerweise bereits alle benötigten Unterlagen ein. Bei verheirateten Paaren kann zusätzlich zu den eigenen Nachweisen ebenfalls eine Kopie der Heiratsurkunde verlangt werden. Nach der Prüfung muss man meist noch persönlich zu einem Termin erscheinen. Die Kosten für diesen Prozess liegen zwischen 113 EUR und 147 EUR. Welche Unterlagen Du benötigst, ist hier aufgelistet:
- Antrag auf Niederlassungserlaubnis
- Nachweise zum Einkommen
- Aktueller Reisepass und biometrisches Passfoto
- Bestätigung der Krankenversicherung
- Renteninformationen
- Nachweise über ausreichenden Wohnraum, z. B. durch den Vertrag mit den Vermietenden
Welche Vorteile bietet sie?
Eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, hat in Deutschland viele Vorteile. Der größte Vorzug ist jedoch, dass dieser Aufenthaltstitel unbefristet ist. Zudem ist die Erlaubnis nicht abhängig von einem bestimmten Zweck und man ist uneingeschränkt, was die Arbeitsplatzwahl angeht. Die Erlaubnis zur Niederlassung berechtigt einen überdies dazu, für bis zu 90 Tage in die Schengen-Staaten zu reisen. Bei einer Ausreise muss man jedoch generell darauf achten, nicht länger als 6 Monate das Land zu verlassen, da die Erlaubnis ansonsten erlischt.
Der Antrag auf Niederlassungserlaubnis ermöglicht einem also einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Für die Beantragung muss man jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sich je nach vorherigem Zweck der Einreise unterscheiden können. Neben dem Antragsformular benötigt man weitere Unterlagen, die unter Umständen zunächst ins Deutsche übertragen werden müssen. Ein Übersetzungsbüro hilft Dir dabei! Das gilt selbstverständlich auch, wenn einzelne Dokumente einer beglaubigten Übersetzung bedürfen.
FAQs zur Niederlassungserlaubnis
Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltsstatus. Man kann die Erlaubnis beantragen, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt. Dazu gehört etwa, dass man mehrere Jahre lang (meist 5) einen gültigen Aufenthaltstitel besessen hat und für die eigenen Lebenshaltungskosten aufkommen kann.
Dazu muss man einige Voraussetzungen erfüllen und diese mit verschiedenen Unterlagen belegen können. Dazu kann in einzelnen Fällen sogar die Scheidungsurkunde gehören. Einkommensnachweise, gültige Pässe und ein biometrisches Foto sowie Informationen zur Einzahlung in die Rentenkasse werden hingegen immer verlangt. Auch das Vorhandensein einer Krankenversicherung und eines Wohnsitzes muss man nachweisen können.
Ja, das ist der Fall. Sie ist unbefristet und muss somit auch nicht verlängert werden.
Dafür kommen unterschiedliche Personengruppen infrage. Dazu gehören beispielsweise Asylberechtigte, ausländische Studierende, die ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, oder qualifizierte Fachkräfte. Damit die Erlaubnis zur Niederlassung erteilt wird, muss man unter anderem über mehrere Jahre legal in Deutschland gelebt haben, eine Krankenversicherung besitzen, darf keine Vorstrafen haben und benötigt ein eigenes Einkommen.
Ja, hat man. Durch die Erlaubnis zur Niederlassung darf man anschließend uneingeschränkt einer Tätigkeit nachgehen, so steht es auch beim Landesamt für Einwanderung von Berlin.