Geprüft & zertifiziert Übersetzungsbüro
Alle Leistungen Sprachdienst
Für Notfälle Express

Was ist die Blaue Karte EU?

Veröffentlicht: . Geändert: .
Blaue Karte EU – Erklärung & Voraussetzungen

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Deutschland. Sogenannte Drittstaatler:innen können ihn beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass sie Akademiker:innen sind. Welche weiteren Bedingungen es gibt und welche Unterlagen man benötigt, zeigen wir hier! Wenn Du Deine Dokumente zuvor ins Deutsche übertragen lassen musst, sind wir als Übersetzungsbüro selbstverständlich an Deiner Seite.

Blaue Karte EU – Definition

Mit der Blauen Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel gemeint, der für Akademiker:innen und andere qualifizierte Arbeitskräfte von außerhalb der EU gedacht ist. Das Ziel ist es, Fachkräften einen erleichterten Zugang zum Arbeiten und Leben in Deutschland zu ermöglichen. Somit möchte man dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Für die Beantragung müssen einige Unterlagen eingereicht werden, für die Du unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung benötigst.

Wer bekommt eine Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU oder auf Englisch „Blue Card“ kann von Menschen aus Drittstaaten beantragt werden, die in Deutschland eine qualifizierte Arbeitsstelle antreten möchten. Um für eine Ausstellung dieser Karte infrage zu kommen, muss beispielsweise bereits ein Vertrag mit den Arbeitgebenden bestehen oder es muss eine verbindliche Jobzusage vorliegen. Das Arbeitsverhältnis muss dann mindestens für 6 Monate bestehen, wobei die Blaue Karte eine Gültigkeit von maximal 4 Jahren besitzt. Sind alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt, ist jedoch eine Verlängerung möglich.

Voraussetzungen

Die genauen Voraussetzungen für die Beantragung der Blauen Karte EU unterscheiden sich leicht, je nach Art der Beschäftigung, die man ausüben möchte. Denn besteht ein besonders großer Mangel an Fachkräften in einem Bereich (Engpassberufe), gelten teilweise erleichterte Bedingungen. Zu diesen Berufsgruppen zählen etwa Führungspersonen aus dem Bereich Logistik, Ärztinnen und Ärzte, Naturwissenschaftler:innen sowie Lehrkräfte. Aber auch für qualifizierte Personen aus der IT gelten Sonderregelungen. Welche genauen Bedingungen man erfüllen muss und welche Nachweise nötig sind, siehst Du im Folgenden:

  • Man besitzt einen Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikationen, die in Deutschland anerkannt sind. In beiden Fällen muss man Zeugnisse als Belege vorlegen.
  • Es liegt eine Zusage für eine zur eigenen Qualifikation passende Arbeitsstelle vor. Das Arbeitsverhältnis muss dann mindestens eine Dauer von 6 Monaten haben. 
  • In der Regel müssen mit dieser Stelle mindestens 45.300 EUR brutto im Jahr (Stand 2024) erwirtschaftet werden. 
  • Sonderregelungen für Engpassberufe:
    Hier genügt ein Bruttojahresgehalt von 41.041,80 EUR (Stand 2024). Selbiges gilt generell übrigens für Berufseinsteiger:innen mit Hochschulabschluss.
  • Regelungen für Fachpersonen der IT:
    Sie können auch ohne Hochschulabschluss die Blaue Karte EU beantragen, wenn sie bestimmte Berufserfahrungen belegen können. Das Gehalt muss hierbei ebenfalls bei mindestens 41.041,80 EUR liegen.

Beantragung

Für die Einreise ist bei den meisten Personen zunächst ein Visum mit Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme nötig. Das gilt für alle Staatsbürger:innen von Nicht-EU-Ländern oder EFTA-Staaten. Ausnahmen bilden lediglich Länder wie Kanada, die Republik Korea oder die USA. Personen aus diesen Ländern dürfen ohne Visum einreisen. Nach der Einreise muss dann die Blaue Karte beantragt werden. Dazu wendet man sich an die Ausländerbehörde der Stadt, in der man in Zukunft leben möchte. Für den Antrag sind dann, zusätzlich zum Hochschulzeugnis sowie dem Arbeitsvertrag, ein gültiger Reisepass, biometrische Passfotos, ein Nachweis über den künftigen Wohnsitz und eine Bestätigung der Krankenversicherung zu erbringen. In Einzelfällen können noch weitere Dokumente nötig sein, wie die Geburtsurkunde der Kinder.

Blaue Karte EU beantragen – so geht's
Abb. 1: Die Blaue Karte EU beantragen – Schritte

Was sind die Vorteile einer Blauen Karte?

Die Blaue Karte EU bietet einige Vorteile. Sie ermöglicht nicht nur das Arbeiten in Deutschland, sondern unter bestimmten Umständen die frühzeitige Beantragung einer Niederlassungserlaubnis. Wie Fachkräfte konkret profitieren, siehst Du hier:

  • Man kann leichter innerhalb der EU reisen.
  • Außerhalb der EU darf man sich bis zu 12 Monate aufhalten.
  • Die Niederlassungserlaubnis kann bereits nach 27 Monaten beantragt werden, wenn man in die Rentenkasse eingezahlt hat und Deutsch auf A1-Niveau beherrscht.
  • Spricht man Deutsch auf B1-Niveau, erhält man sie sogar nach 21 Monaten. 
  • Eine Familienzusammenführung ist leichter möglich. Bei Ehepartnerinnen oder -partnern ist zuvor jedoch die Vorlage einer Heiratsurkunde nötig. 
  • Ist man seit einem Jahr im Besitz dieses Titels, darf man ohne Absprache mit der Ausländerbehörde den Job wechseln.

So unterscheidet sie sich von anderen Titeln

Die Blaue Karte für Deutschland ist im Gegensatz zu einer Niederlassungserlaubnis oder der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ein befristeter Titel und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie kann jedoch schneller als andere befristete Titel in eine Erlaubnis zur Niederlassung umgewandelt werden. Denn normalerweise ist dafür ein Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen.

Die Blaue Karte EU erlaubt es Akademikerinnen und Akademikern aus Drittstaaten, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen. Ist man gerade im Land angekommen und beherrscht zunächst nur wenig Deutsch, kann insbesondere bei Behördengängen eine Person zum Dolmetschen hilfreich sein. Außerdem wird man für die Beantragung der Karte einige Unterlagen abgeben müssen, für die Du unter Umständen Übersetzungen benötigst. Wir helfen Dir an dieser Stelle weiter – auf Wunsch auch in Express-Zeit!

FAQs – Blaue Karte EU

1. Was versteht man unter der Blauen Karte EU?

Sie ist einer der möglichen Aufenthaltstitel für Deutschland und berechtigt einen dazu, hier zu leben und zu arbeiten. Dabei richtet sie sich lediglich an Akademiker:innen und Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten.

2. Ist die Blaue Karte EU eine Arbeitserlaubnis?

Ja, sie berechtigt einen dazu, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen. Bei der Bewerbung um eine solche Stelle musst Du Deine Expertise vielleicht durch ein Arbeitszeugnis belegen. Doch was passiert bei einem Arbeitsplatzwechsel oder einer Kündigung? Ist man noch kein Jahr in Besitz der Karte, benötigt man für den Jobwechsel die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Diese ist auch bei einer Kündigung zu informieren.

3. Welche Rechte hat man durch die Blaue Karte?

Sie berechtigt die Inhaber:innen zur Erwerbstätigkeit und erleichtert etwa den Familiennachzug. Außerdem ist es möglich, leichter innerhalb der EU zu reisen. Ein besonders großer Vorteil ist überdies, dass man schneller die Chance hat, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten. Einige weitere Vorteile findest Du bei der Universität Heidelberg.

4. Kann man mit der Blauen Karte in der EU reisen?

Das ist kein Problem! Man darf bis zu 90 Tage in verschiedene Schengen Staaten reisen, ohne dafür ein zusätzliches Visum zu beantragen. Es muss lediglich darauf geachtet werden, sich nicht länger als 12 Monate im Nicht-EU-Ausland aufhalten. Denn das gefährdet den Aufenthaltstitel. 

5. Welche Voraussetzungen muss man für die Blaue Karte in Deutschland erfüllen?

Zu den Voraussetzungen gehört etwa ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss. Zudem muss man eine konkrete Arbeitsstelle in Aussicht haben und das Beschäftigungsverhältnis muss für mindestens 6 Monate bestehen. Auch eine bestimmte Gehaltshöhe wird vorausgesetzt. Diese liegt im Jahr 2024 mit wenigen Ausnahmen bei 45.300 EUR brutto. Überdies benötigt man einige Unterlagen, zu denen unter Umständen auch das Führungszeugnis zählen kann.

Anderen hat auch das noch gefallen