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Was braucht man für die Familienzusammenführung?

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Familienzusammenführung in Deutschland – Überblick

Eine Familienzusammenführung erlaubt es Personen aus der Kernfamilie zu ihren Verwandten in Deutschland zu ziehen. Dieser Zuzug ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es müssen etwa einige Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis und den Sprachkenntnissen erbracht werden. Welche genauen Voraussetzungen es im Einzelfall gibt und wie Du einen Familiennachzug beantragen kannst, klären wir im Folgenden!

Was versteht man unter einer Familienzusammenführung?

Die Familienzusammenführung wird auch als Familiennachzug bezeichnet und meint das Nachziehen zu Familienmitgliedern, die bereits in Deutschland wohnen. Dies ist relevant für alle Personen, die aus sogenannten Drittstaaten kommen, also keine EU-Bürger:innen oder Personen aus EFTA-Staaten sind. Zu einem Nachzug sind jedoch nicht alle Familienangehörigen berechtigt. Denn infrage kommen lediglich Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen, minderjährige Kinder sowie die Elternteile eines minderjährigen Kindes.

Familienzusammenführung in Deutschland: Anforderungen und Unterlagen

Die Familienzusammenführung ist in Deutschland an einige Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört bei Drittstaatlerinnen und Drittstaatlern etwa, dass das bereits in Deutschland lebende Familienmitglied einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen muss. Es gibt jedoch noch weitere Anforderungen und einige Dokumente, die benötigt werden. Diese können sich zudem je nach individueller Situation unterscheiden. Die allgemeinen Voraussetzungen sehen jedoch folgendermaßen aus:

  • Es muss genügend Wohnraum zur Verfügung stehen, um das nachziehende Familienmitglied zu beherbergen. Diese Anschrift ist dann auch auf der Meldebescheinigung zu finden. 
  • Die Familie muss finanziell eigenständig abgesichert sein. 
  • In der Regel ist das Deutsch lernen ebenfalls eine Voraussetzung. Denn es müssen meist Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachgewiesen werden können. 
  • Man benötigt einen gültigen Reisepass.

Ehegattennachzug

Möchten Ehe- oder Lebenspartner:innen nach Deutschland nachziehen, gibt es zusätzlich zu den allgemeingültigen Voraussetzungen zum Wohnraum und der finanziellen Situation noch ein paar weitere. Bei der Anmeldung der Familienzusammenführung muss im Falle von Eheleuten etwa die Heiratsurkunde vorgelegt werden. Welche weiteren Bedingungen es gibt, siehst Du hier:

  • Die nachziehende Person muss in der Regel Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen können. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, die Du beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachlesen kannst.
  • Beide Partner:innen müssen über 18 Jahre alt sein.
  • Auch die nachziehende Person darf dann in Deutschland arbeiten.

Familiennachzug bei Kindern

Beim Familiennachzug von Kindern sind die Voraussetzungen abhängig davon, welches Alter das Kind hat. Ist ein Kind noch keine 16 Jahre alt, gibt es keine zusätzlichen Regelungen zu beachten. Zu den Unterlagen, die für die Antragstellung nötig sind, gehört dann unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes. Ab 16 muss auf einige zusätzliche Dinge geachtet werden, wie Du im Folgenden siehst:

  • Reist das über 16 Jahre alte Kind gemeinsam mit den Eltern nach Deutschland oder in einem Zeitraum von 6 Monaten nach ihrer Ankunft, sind ebenfalls keine Zusatzregelungen zu beachten. 
  • Bei einer späteren Einreise müssen jedoch Deutschkenntnisse auf C1-Niveau bei dem Kind vorhanden sein. War das Kind im Ausland bereits auf einer deutschsprachigen Schule oder bestehen andere Gründe für eine sogenannte vereinfachte Integration, gelten diese als Alternative zum Sprachnachweis.

Familienzusammenführung mit den Eltern

Der Familiennachzug von Eltern kann sich auf mehrere Situationen beziehen. Es kann sich etwa um den Nachzug eines sorgeberechtigten Elternteils zu einem Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft handeln. In diesem Fall muss das Kind unter 18 Jahre alt sein und die Verwandtschaft mit dem Kind nachgewiesen werden. Doch wie sieht es mit den eigenen Eltern oder Schwiegereltern aus, wenn man einen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzt? Eine Zusammenführung ist in diesem Fall nur im Härtefall möglich.

Familienzusammenführung – so gelingt der Antrag
Abb. 1: Familienzusammenführung – so gelingt der Antrag

Regelungen für Geflüchtete

Ist man in Deutschland als geflüchtete Person anerkannt, gelten vereinfachte Bedingungen für die Familienzusammenführung. Es ist dann beispielsweise nicht mehr nötig, Deutschkenntnisse, ausreichenden Wohnraum oder eine finanzielle Absicherung nachzuweisen. Dazu muss der Antrag auf Nachzug jedoch innerhalb einer Frist von spätestens drei Monaten nach der Anerkennung als geflüchtete Person erfolgen. Bei den bürokratischen Prozessen können Dolmetscherinnen und Dolmetscher eine Unterstützung sein.

Familienzusammenführung mit Deutschen

Auch beim Familiennachzug zu Deutschen gelten leicht vereinfachte Voraussetzungen. So muss der Lebensunterhalt der nachziehenden Person nicht zwingend gesichert sein. Ziehen Kinder zu deutschen Eltern oder Eltern zu deutschen Kindern, müssen zudem keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Dies ist lediglich bei Ehepartnerinnen und -partnern nötig (A1-Niveau).

Sonderregelungen

Zusätzlich zu den bereits beleuchteten Regelungen gibt es noch einige Sonderbestimmungen. Diese existieren beispielsweise für Eheleute von hoch qualifizierten Fachkräften. Denn sie müssen weder Wohnraum noch Deutschkenntnisse belegen können. Sprachkenntnisse sind überdies nicht nötig, wenn eine Erkrankung den Erwerb dieser beeinträchtigt.

So kannst Du sie beantragen

Vor der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land oder EFTA-Staat muss man im Regelfall ein Visum für die Familienzusammenführung beantragen. Dies geschieht bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland, wobei einige Unterlagen vorgelegt werden müssen. Staatsangehörige von Ländern wie Australien, den USA, Brasilien und einigen anderen Staaten sind von dieser Visumpflicht jedoch befreit.

Nach der Einreise besteht für alle Personen die Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt zu registrieren. Dazu ist unter anderem der Vertrag für die künftige Wohnung nötig. Im Anschluss vereinbart man einen Termin mit der Ausländerbehörde und beantragt dort die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung. Dazu werden zusätzlich zu Unterlagen wie der Heiratsurkunde und dem Pass auch ein Antragsformular, die Meldebescheinigung sowie Passfotos benötigt. Im Vorfeld solltest Du überdies prüfen, ob die Originalunterlagen oder eine beglaubigte Übersetzung dieser verlangt ist. Sind alle Dokumente vollständig, kann der Antrag geprüft und bewilligt werden.

Als Nicht-EU-Bürger:in hat man unter bestimmten Bedingungen das Recht auf eine Familienzusammenführung. Durch diese dürfen engste Familienmitglieder zu Personen in Deutschland ziehen, wenn diese einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Für den Antrag musst Du dann einige Unterlagen zusammentragen. Sollen diese zuvor ins Deutsche übertragen werden, sind wir als Übersetzungsbüro Dein zuverlässiger Partner. Das gilt selbstverständlich auch in Express-Zeit!

FAQs zur Familienzusammenführung

1. Was versteht man unter einem Familiennachzug?

Damit ist die Erlaubnis zum Nachzug der Kernfamilie zu einem Familienmitglied gemeint, welches bereits in Deutschland lebt. Als Kernfamilie bezeichnet man die Lebens- und Ehepartner:innen, Eltern minderjähriger Kinder und die minderjährigen Kinder selbst.

2. Wo beantragt man eine Familienzusammenführung?

Das Visum dafür beantragt man bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Nach der Einreise stellt man dann einen Antrag bei der Ausländerbehörde, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Für diesen Antrag muss man unter anderem Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen können. Eine Kommunikation auf Englisch reicht nicht aus.

3. Wie lange dauert es bis zur Familienzusammenführung?

Nach der Antragstellung bei der Ausländerbehörde kann die Bearbeitung zwischen einem und drei Monaten in Anspruch nehmen.

4. Welche Voraussetzungen gibt es für die Familienzusammenführung?

Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört, dass die bereits in Deutschland wohnhafte Person einen aktuellen Aufenthaltstitel besitzt. Überdies muss Wohnraum für die zusätzliche Person vorhanden sein, die Lebenshaltungskosten müssen selbst getragen werden können und man muss Sprachkenntnisse nachweisen (A1-Niveau). Man sollte zudem keine Vorstrafen haben. Dieser Umstand muss unter Umständen durch ein Führungszeugnis bestätigt werden.

5. Wann ist eine Familienzusammenführung möglich?

Sie ist nur in Bezug auf die sogenannte Kernfamilie möglich. Mit dieser sind Ehe- oder Lebenspartner:innen, sowie minderjährige Kinder und die Elternteile dieser gemeint. Die eigenen Eltern oder Schwiegereltern können nur in Härtefällen zuziehen.

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