Geprüft & zertifiziert Übersetzungsbüro
Alle Leistungen Sprachdienst
Für Notfälle Express

Aufenthaltstitel – diese Arten gibt es in Deutschland

Veröffentlicht: . Geändert: .
Aufenthaltstitel für Deutschland – Überblick

Möchte man aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen oder hier sogar langfristig Fuß fassen, benötigt man einen Aufenthaltstitel. Hiervon gibt es einige, wobei die Beweggründe für die Einreise sowie die persönlichen Umstände für die Wahl ausschlaggebend sind. Wir möchten Dir einen Überblick darüber geben, welche Arten von Titeln Du beantragen kannst. Für den Antrag selbst musst Du einige Unterlagen vorlegen. Sind die Originale in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst, kann die Unterstützung durch ein Übersetzungsbüro nötig sein. Wir helfen Dir dabei!

Wofür braucht man in Deutschland einen Aufenthaltstitel?

In Deutschland benötigt man einen Aufenthaltstitel, um hierher einreisen zu dürfen. Auch, wer in Deutschland wohnen, studieren oder eine Beschäftigung aufnehmen möchte, benötigt einen solchen Titel. Dabei gibt es mehrere Arten, für deren Beantragung man unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen muss. Welchen Aufenthaltstitel man hat, ist dann ausschlaggebend dafür, wie lange man sich legal im Land aufhalten darf.

Für wen ist eine Beantragung verpflichtend?

Ein Aufenthaltstitel für Deutschland ist nur bei Personen relevant, die Staatsbürger:innen eines sogenannten Drittstaates sind. Damit sind all jene Menschen gemeint, die keinem Land der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) angehören sowie keine Schweizer Staatsbürger:innen sind. Trifft dies hingegen auf einen zu, ist es einem dank des Freizügigkeitsgesetzes erlaubt, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und zu arbeiten. Für Personen aus allen anderen Ländern wie Großbritannien, den USA oder Japan ist hingegen ein gültiger Aufenthaltstitel die Grundvoraussetzung für den Aufenthalt in Deutschland.

Diese Aufenthaltstitel kannst Du in Deutschland beantragen

In Deutschland kannst Du als Bürger:in eines Drittstaates einige Aufenthaltstitel beantragen. Welcher für Deine Situation passend ist, hängt davon ab, weshalb Du Dich in Deutschland aufhalten möchtest. Ebenfalls wichtig ist, wie lange der Aufenthalt dauern soll und welche Voraussetzungen Du erfüllst. Der entsprechende Titel wird dann als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) festgehalten. Hierbei handelt es sich um eine Plastikkarte mit einem Chip, auf dem wichtige Personendaten gespeichert sind. Man verwendet sie in Verbindung mit dem Reisepass. Um einen besseren Überblick zu erhalten, stellen wir Dir die einzelnen Titel einmal vor.

Eine Aufenthaltserlaubnis

Bei der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um einen befristeten Titel, der an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden ist. Du kannst die Erlaubnis beispielsweise beantragen, wenn Du in Deutschland ein Jobangebot erhalten hast oder hier studieren möchtest. Erfüllst Du weiterhin alle Bedingungen, kann dieser Aufenthaltstitel vor dem Ablauf verlängert werden.

Die Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Zu den Grundvoraussetzungen für die Erteilung gehört unter anderem, dass man seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Außerdem sollte man nicht straffällig geworden sein. Zur Prüfung dieses Umstandes kann ein Führungszeugnis nötig sein.

Blaue Karte EU als Aufenthaltstitel

Die Blaue Karte EU ist für Hochschulabsolventinnen und -absolventen gedacht und auf vier Jahre befristet. Zu den Voraussetzungen gehören neben dem Abschluss ein konkretes Jobangebot sowie ein bestimmtes Mindestjahresgehalt. Um die Voraussetzungen bei der Online-Anmeldung vorzuweisen, müssen unter anderem die Zeugnisse hochgeladen werden.

Arten von Aufenthaltstiteln in Deutschland
Abb. 1: Überblick der Aufenthaltstitel für Deutschland

Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU ähnelt der Niederlassungserlaubnis und ist ebenfalls unbefristet. Auch hierzu muss man mindestens fünf Jahre lang legal in Deutschland gelebt haben. Allerdings ermöglicht einem dieser Titel zusätzlich, auch in anderen EU-Ländern leichter eine Arbeit aufzunehmen und auszuwandern.

Die ICT-Karte & Mobiler-ICT-Karte

Der Begriff ICT-Karte ist die Abkürzung für „intra-corporate-transfer“. Dieser Aufenthaltstitel ist also für Arbeitnehmer:innen gedacht, deren Unternehmen sie für eine gewisse Zeit zum Arbeiten nach Deutschland schicken. Wie es auch die Bundesagentur für Arbeit beschreibt, können lediglich Trainees, Personen mit Spezialkenntnissen sowie Führungspersonen diesen Titel erhalten. Die Mobiler-ICT-Karte ist eine weitere Variante, die man hierzulande beantragen kann, wenn bereits für ein anderes EU-Land eine ICT-Karte ausgestellt wurde.

Das Visum als Aufenthaltstitel

Kommt man aus einem Drittstaat, ist ein Visum für Deutschland in der Regel schon bei der Einreise nötig. Für einige Länder gelten hier jedoch Ausnahmen. Dazu zählen etwa die USA oder die Republik Korea. Personen dieser Länder dürfen auch ohne Visum einreisen und können sich vor Ort um einen Aufenthaltstitel kümmern. Egal, ob man sie vor der Einreise beantragen muss oder nicht – es gibt unterschiedliche Visa, die infrage kommen. Dazu gehören etwa das Studierendenvisum, das Visum für die Arbeitsplatzsuche oder das Visum für Forscher. Sie alle sind an spezifische Voraussetzungen geknüpft und haben verschiedene Gültigkeiten. Forscher:innen müssen für die Beantragung unter anderem ihren höchsten Hochschulabschluss (z. B. Diplom) vorlegen.

Regelungen für eine Familienzusammenführung

Ein Visum zur Familienzusammenführung ist für Personen aus Drittstaaten dann möglich, wenn ein:e Familienangehörige:r bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder einen der unbefristeten Titel hat. Nachziehen dürfen dabei lediglich die nächsten Verwandten, wozu Ehepartner:innen, die Eltern minderjähriger Kinder oder die minderjährigen Kinder selbst gehören. Für den Antrag benötigt man einige Unterlagen, wozu auch Nachweise über die Verwandtschaftsverhältnisse (z. B. Geburtsurkunde) gehören.

Der humanitäre Aufenthaltstitel

Ein humanitärer Aufenthaltstitel wird Personen ausgestellt, die in Krisenzeiten Schutz benötigen. Sie dürfen sich daraufhin hierzulande legal aufhalten. Dieser Titel ist befristet, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Dazu zählt unter anderem, dass der humanitäre Grund noch immer vorliegt.

Für Deutschland gibt es also einige Aufenthaltstitel, welche mit verschiedenen Voraussetzungen einhergehen. Sind sie an einen bestimmten Zweck gebunden, ist dieser auf dem sogenannten Zusatzblatt vermerkt. Die Titel können entweder befristet oder unbefristet sein und werden von Personen aus Drittstaaten benötigt. Zur Beantragung muss man dann einige Nachweise vorlegen. Sind diese in einer anderen Sprache verfasst, kann eine beglaubigte Übersetzung notwendig sein.

FAQs zum Aufenthaltstitel für Deutschland

1. Welche Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland?

In Deutschland existieren folgende Titel:
 
– Aufenthaltserlaubnis
– ICT-Karte & Mobiler-ICT-Karte
– Verschiedene Visa
– Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU
– Niederlassungserlaubnis
– Blaue Karte EU

2. Wie lange gilt ein Aufenthaltstitel in Deutschland?

Das kommt auf den jeweiligen Titel an. Er kann eine Gültigkeit von einem oder mehreren Jahren haben. Manche Titel, wie die Niederlassungserlaubnis, sind hingegen unbefristet gültig. Ist der Titel an bestimmte Gegebenheiten geknüpft, kann der Wegfall dieser ebenfalls zum Verlust des Titels führen. Ein Beispiel dafür ist die Familienzusammenführung bei Eheleuten. Daher muss im Falle einer Scheidung möglicherweise die Scheidungsurkunde vorgelegt werden.

3. Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis?

Ersterer ist ein Oberbegriff für alle in Deutschland möglichen Genehmigungen für einen Aufenthalt. Die Aufenthaltserlaubnis ist hingegen nur einer der möglichen Titel, genauso wie das Visum oder die Blaue Karte EU. Sie ist an einen bestimmten Zweck gebunden und berechtigt zu einem befristeten Aufenthalt in einem Land.

4. Darf man in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel arbeiten?

Dies ist abhängig von der Art des Titels. Hat man beispielsweise eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU oder eine Niederlassungserlaubnis, darf man ebenfalls einer Tätigkeit nachgehen.

5. Wo beantragt man einen Aufenthaltstitel für Deutschland?

Dafür sind die Ausländerbehörden zuständig. Die einzige Ausnahme bilden Visa, denn diese beantragt man bei der Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes. Für die Beantragung benötigt man einige Formulare und Unterlagen, zu denen unter anderem die Heiratsurkunde gehören kann.

Anderen hat auch das noch gefallen