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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: Voraussetzungen & Tipps

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Daueraufenthalt-EU: Voraussetzungen & Tipps

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ermöglicht einem den unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Um diese zu erhalten, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und welche Nachweise Du bei der Beantragung vorlegen musst, verraten wir Dir hier. Außerdem haben wir einige Tipps, die Dir den Prozess vereinfachen!

Was ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?

Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dieser Titel erlaubt den Inhaberinnen und Inhabern in Deutschland sowie anderen Ländern der EU zu leben und zu arbeiten. Eine Beantragung ist dabei lediglich für Staatsbürger:innen sogenannter Drittstaaten, also Nicht-EU- oder EWR-Bürger:innen nötig. Denn für EU-Bürger:innen greift das sogenannte Freizügigkeitsgesetz.

Diese Voraussetzungen gibt es

Damit Du den Titel zum Daueraufenthalt-EU in Deutschland erhalten kannst, gibt es einiges zu beachten. Die wichtigste Voraussetzung ist hierbei, dass Du seit mindestens 5 Jahren in Deutschland wohnhaft sein musst. Während dieser Zeit musst Du ferner einen gültigen Aufenthaltstitel besessen haben. Welche weiteren Bedingungen Du im Allgemeinen erfüllen musst, listen wir im Folgenden auf. Beachte jedoch, dass es in manchen Fällen Sonderregelungen geben kann.

  • Du besitzt eine Krankenversicherung (privat oder gesetzlich).
  • Es muss ein festes Einkommen vorhanden sein, mit dem Du selbstständig für Deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst.
  • Dein Hauptwohnsitz ist in Deutschland und für alle Familienangehörigen steht genügend Wohnraum zur Verfügung. 
  • Du besitzt ein Basiswissen über die Rechts- sowie Gesellschaftsordnung in Deutschland und beherrschst darüber hinaus Deutsch auf B1-Niveau.
  • Deine Altersvorsorge ist gesichert, wobei in der Regel mindestens 60 Monate an Beitragszahlungen gefordert sind. 
  • Du hast keine Straftaten begangen. Als Beweis für diesen Umstand kann das Führungszeugnis verlangt werden.

Diese Unterlagen benötigst Du

Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, wenn Du den Daueraufenthalt-EU beantragst, solltest Du frühzeitig alle Unterlagen zusammentragen. Wenn diese nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind, kann es außerdem passieren, dass Du eine beglaubigte Übersetzung benötigst. Doch was genau darf für Deinen Antrag bei der Ausländerbehörde auf keinen Fall fehlen? Das haben wir einmal zusammengefasst:

  • Ein formloser Antrag auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Ein biometrisches Foto von Dir
  • Dein gültiger Reisepass 
  • Belege für eine Altersabsicherung und die Krankenversicherung
  • Eine Meldebestätigung und der Vertrag für eine Wohnung 
  • Nachweise über Dein Einkommen
  • Gebühren in Höhe von 109 EUR
Daueraufenthalt-EU beantragen – Voraussetzungen
Abb. 1: Der Daueraufenthalt-EU kann nach 5 Jahren beantragt werden

Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis

Sowohl die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU als auch die Niederlassungserlaubnis sind unbefristete Aufenthaltstitel. Letzterer ist jedoch ein Titel, der nur für Deutschland gilt. Man darf durch ihn also nur hierzulande leben und arbeiten. Die Daueraufenthaltserlaubnis wird ebenfalls landesspezifisch ausgestellt, verschafft einem jedoch einige Privilegien auf EU-Ebene. Man kann sich durch sie in ganz Europa beispielsweise leichter niederlassen.

Welche Vorteile hat die Beantragung?

Zu den Vorteilen gehört unter anderem, dass Du Dir keine Gedanken mehr um die Erneuerung Deiner Aufenthaltserlaubnis machen musst. Doch es gibt noch einige weitere Vorzüge:

  • Man darf auch in anderen EU-Ländern studieren, arbeiten und leben.
  • Bei der Tätigkeitsaufnahme in Deutschland gibt es keine Einschränkung mehr. 
  • Man kann sich bis zu 6 Jahren außerhalb Deutschlands und bis zu einem Jahr außerhalb der EU aufhalten, ohne dass der Titel erlischt.
  • Wie auch bei einigen anderen Titeln ist durch einen ununterbrochenen Aufenthalt von meist 8 Jahren im Land eine Einbürgerung in Deutschland möglich.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen – 5 Tipps

Du möchtest den Daueraufenthalt-EU beantragen und erfüllst alle Voraussetzungen dafür? Dann haben wir noch ein paar Tipps für Dich, damit bei diesem bürokratischen Prozess alles reibungslos verläuft:

  1. Prüfe genau, ob Du alle geforderten Dokumente in der gewünschten Form vorliegen hast. Sollte eine Übersetzung Deiner Unterlagen nötig sein, kann Dir ein Übersetzungsbüro professionell weiterhelfen.
  2. Für die Beantragung musst Du Sprachkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen. Stelle daher sicher, dass Du ein gültiges Sprachzertifikat besitzt. 
  3. Vereinbare frühzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde, da es bei der Terminvergabe zu Wartezeiten kommen kann. 
  4. Solltest Du Dich dazu entscheiden, in ein anderes EU-Land auszuwandern und dort die Daueraufenthaltskarte zu beantragen, erlischt der Titel für Deutschland.
  5. Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Mach Dir also keine Sorgen, wenn Du nach ein paar Wochen noch keine Rückmeldung erhalten hast!

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt einen also zu einem langfristigen Aufenthalt in dem Land, für das sie beantragt wurde. Außerdem darf in diesem Land ohne Einschränkung eine Tätigkeit aufgenommen werden. Für die Beantragung musst Du verschiedene Unterlagen vorlegen, die unter Umständen zuvor übertragen werden müssen (z. B. aus dem Spanischen). Das übernehmen wir gerne für Dich – bei Bedarf sogar in Express-Zeit!

FAQs zum Daueraufenthalt-EU

1. Was versteht man unter der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?

Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den man unter bestimmten Voraussetzungen für ein EU-Land beantragen kann. Durch ihn hat man nicht nur ein Aufenthaltsrecht, sondern darf auch uneingeschränkt in diesem Land arbeiten. Bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle, kann es dann hilfreich sein, das Arbeitszeugnis der vorherigen Arbeitsstelle vorzulegen.

2. Wann bekommt man den Daueraufenthalt-EU?

Möchte man die Daueraufenthaltskarte für Deutschland erhalten, muss man seit mindestens 5 Jahren einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Zudem muss man eine Krankenversicherung, ausreichend Wohnraum, die Einzahlung in die Rentenkasse von mind. 60 Monaten sowie finanzielle Mittel nachweisen können. Auch Sprachkenntnisse auf B1-Niveau sind bis auf wenige Ausnahmen nötig. Wie auch die Goethe-Universität Frankfurt am Main beschreibt, sind Uniabsolventinnen und -absolventen ein Beispiel für eine solche Sonderregelung. Denn sie müssen lediglich Deutschkenntnisse auf A1-Niveau belegen können.

3. Welche Dokumente braucht man für den Daueraufenthalt-EU?

Dafür benötigt man unter anderem Belege darüber, dass man in die Rentenkasse eingezahlt hat, eine Krankenversicherung besitzt und regelmäßige Einkünfte erwirtschaftet. Auch den Mietvertrag muss man vorlegen. Die Daueraufenthaltserlaubnis gehört zudem zu den Titeln, die einen zum Familiennachzug berechtigen. Möchte man etwa das eigene minderjährige Kind zu sich nach Deutschland holen, ist zusätzlich die Geburtsurkunde nötig.

4. Ist der Daueraufenthalt-EU unbefristet?

Ja, er ist unbefristet. Ferner darf man als Inhaber:in der Daueraufenthaltskarte ohne Einschränkung eine Arbeit aufnehmen und wechseln. Dafür können Zeugnisse als Belege für die eigene Qualifikation relevant sein.

5. Wie kann man die Daueraufenthaltserlaubnis beantragen?

Dazu benötigt man einen Termin bei der Ausländerbehörde. Bevor die Beantragung jedoch möglich ist, muss man sich mindestens 5 Jahre lang ununterbrochen und mit gültigem Titel im Land aufgehalten haben. Darüber hinaus muss man weitere Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse auf B1-Niveau erfüllen und einige Dokumente bereithalten. Möchte man nach der Beantragung dann beispielsweise eine:n Ehepartner:in aus dem Ausland nach Deutschland holen, ist auch die Heiratsurkunde relevant.

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