Wer nach Deutschland einreisen, hier leben oder arbeiten möchte, muss häufig ein Visum beantragen. Hierbei handelt es sich um einen offiziellen Vermerk, der einem für eine bestimmte Zeit den Aufenthalt in einem anderen Land erlaubt. Welche Arten es gibt, wer sie benötigt und welche Nachweise bei der Beantragung von Dir verlangt werden, verraten wir Dir hier.
Wer braucht ein Visum für Deutschland?
Ob man ein Visum für Deutschland benötigt, hängt von mehreren Faktoren ab. Besonders ausschlaggebend ist dazu die eigene Staatsbürgerschaft. Aber auch der Einreisegrund und die Dauer des Aufenthalts beeinflussen maßgeblich, ob und welches Visum nötig ist. Für alle Personen, die Staatsangehörige eines sogenannten Drittstaates sind, ist eine Einreiseerlaubnis jedoch in der Regel verpflichtend. Als Drittstaatler:innen bezeichnet man hierbei alle Personen, die keinem EU-Land, EWR-Staat oder der Schweiz angehören.
Einige Länder haben darüber hinaus Abkommen mit den Schengen-Staaten, zu denen auch Deutschland zählt, geschlossen. Handelt es sich um einen kurzzeitigen Besuch (bis zu 90 Tage) sind Personen aus Ländern wie Australien, Argentinien, Japan oder Israel daher von der Visumpflicht befreit. Gelten für das eigene Land keine Sonderregelungen, muss vor einer Einreise immer ein Visum beantragt werden. Hat bei der Beantragung alles geklappt, wird die Einreiseerlaubnis meist im Reisepass vermerkt.
Diese Visa-Arten gibt es für Deutschland
Es gibt viele Arten von Visa für Deutschland, die man zunächst in zwei Gruppen einteilen kann. Denn man unterscheidet zwischen dem Schengen-Visum (Typ C) und den nationalen Visa (Typ D). Was die einzelnen Typen ausmacht und welche Voraussetzungen man für eine Beantragung erfüllen muss, klären wir im Folgenden:
Schengen-Visum
Es ermöglicht einem, für eine Maximaldauer von 90 Tagen den Schengen-Raum zu bereisen und ist innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gültig. Das Schengen-Visum kann sowohl für Touristinnen und Touristen als auch für Besuche bei Bekannten oder Familienangehörigen genutzt werden. Auch Geschäftsleute können es nutzen, um sich etwa mit Geschäftspartnerinnen und -partnern zu treffen. Ist man bei jemandem zu Gast, muss eine formlose Einladung durch die Gastgeber:innen bei der Beantragung vorgelegt werden. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören überdies das Antragsformular, Angaben zum Reisezweck, Finanzierungsnachweise, zwei Passfotos und der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.
Studierendenvisum
Dieses Visum müssen alle angehenden Studierenden beantragen, die nicht aus Mitgliedstaaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen. Ob man den Antrag vor oder nach der Einreise stellen kann, hängt ebenfalls von der eigenen Staatsangehörigkeit ab. Denn auch hier gibt es Sonderregelungen mit Ländern wie Südkorea, Japan, den USA oder Großbritannien. Welche weiteren Staaten dazugehören, kannst Du beim Auswärtigen Amt einsehen. Für die Antragstellung benötigt man dann unter anderem einen Immatrikulationsnachweis und Belege darüber, dass man den Aufenthalt finanzieren kann.
Ausbildungsvisum
Auch für die Absolvierung einer Ausbildung existiert eine separate Einreiseerlaubnis. Wer sich hierfür entscheidet, benötigt bei der Beantragung eine verbindliche Zusage für den Ausbildungsplatz. Zu den weiteren Voraussetzungen gehören dann etwa Sprachkenntnisse auf B1-Niveau, die Abgabe eines Ausbildungsplans, eine Wohnsitzbescheinigung und eine Bestätigung durch die Berufsschule.
Arbeitsvisum für Deutschland
Das Arbeitsvisum ermöglicht einem einen längerfristigen Aufenthalt in einem Land. Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass bereits ein Vertrag mit den Arbeitgebenden geschlossen wurde oder ein verbindliches Jobangebot vorliegt. Außerdem benötigt man Jobqualifikationen, die in Deutschland anerkannt sind. Weitere Voraussetzungen sind etwa eine Krankenversicherung und ein Nachweis über den künftigen Wohnsitz. Überdies führt die Bundesagentur für Arbeit eine sogenannte Vorrangprüfung durch. Hier prüft man, ob Fachkräfte aus dem Inland, der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für die Stelle infrage kommen würden.
Heiratsvisum
Hierbei handelt es sich um ein Visum, welches man für eine Eheschließung beantragt. Eine:r der Partner:innen muss dazu bereits in Deutschland wohnhaft sein und über bestimmte finanzielle Mittel verfügen. Zudem benötigen die angehenden Eheleute Kopien der Pässe bzw. der Personalausweise, das Antragsformular, aktuelle Lichtbilder und eine Anmeldung zur Eheschließung bei einem Standesamt. Die hinzuziehende Person muss überdies deutsche Sprachkenntnisse (A1-Niveau) nachweisen. Hat alles geklappt, hält man schon bald die Heiratsurkunde in Händen.
Sprachvisum
Wer Deutsch lernen möchte, kann dafür ein Sprachvisum beantragen. Es berechtigt einen dazu, 3 – 12 Monate in Deutschland zu verbringen, um an einem Intensivsprachkurs teilzunehmen. Eine der Grundvoraussetzungen hierfür ist, dass der Kurs mindestens 18 Stunden pro Woche besucht wird. Für die Beantragung sollte zudem ein Mietverhältnis bestehen, eine Krankenversicherung vorhanden sein und man muss eine bestimmte Summe an finanziellen Mitteln nachweisen.
Visum für Deutschland zur Familienzusammenführung
Als Bürger:innen der EU, die in Deutschland leben, sowie Drittstaatler:innen mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel, darf man engste Familienangehörige ins Land holen. Dazu zählen jedoch lediglich minderjährige Kinder und Ehepartner:innen. Beim Antrag ist man dann verpflichtet, die Partnerschaft bzw. das Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen. Bei Kindern ist also die Geburtsurkunde nötig.
Einreise zur Arbeitssuche
Drittstaatler:innen, die noch kein konkretes Jobangebot haben, können stattdessen dieses Visum beantragen. Sie haben dann maximal 6 Monate Zeit, um eine passende Stelle zu finden. Dabei setzt man jedoch eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium voraus. Zusätzlich muss der Lebensunterhalt während der Jobsuche gesichert sein, man muss Deutschkenntnisse nachweisen können und die vorhandenen Qualifikationen müssen hierzulande anerkannt sein.
Visum zum Forschungsaufenthalt
Ein Forschungsvorhaben ist ein weiterer Grund, um ein Visum für Deutschland zu beantragen. Forscher:innen dürfen sich ein Jahr lang im Land aufhalten, können die Erlaubnis aber ggf. auch verlängern. Für die Beantragung muss man eine Vereinbarung mit einer hiesigen Forschungseinrichtung nachweisen. Diese erklärt sich ferner dazu bereit, die Kosten für die Forschenden zu übernehmen.
Regelungen für Selbstständige
Diese Einreiseerlaubnis ist für Freiberufler:innen ebenso interessant wie für Menschen, die ein Gewerbe gründen möchten. In beiden Fällen existieren unterschiedliche Voraussetzungen. Eins haben sie jedoch gemein: Die Finanzierung für das eigene Vorhaben muss gesichert sein.
Sonderregelungen
Zusätzlich zu den bereits aufgeführten Visa-Arten gelten noch einige Sonderregelungen. Solche existieren beispielsweise für Berufserfahrene, IT-Kräfte oder zur Absolvierung eines Praktikums während des Studiums.
Wo kann man es beantragen?
Egal, ob Schengen- oder nationales Visum – die Beantragung erfolgt in der Regel bei der Auslandsvertretung des eigenen Wohnortes. Für den Antrag ist es nötig, persönlich zu erscheinen. Ferner sollten alle benötigten Dokumente und das ausgefüllte Antragsformular zum Termin mitgebracht werden.
Wie viel kostet die Beantragung des Visums?
Das hängt vom jeweiligen Typ ab (C oder D). Für das Schengen-Visum zahlt man eine Gebühr in Höhe von 90 €. Jede nationale Einreiseerlaubnis kostet hingegen 75 €. Für einige Personengruppen entfallen diese Kosten jedoch oder sie bezahlen lediglich einen ermäßigten Preis. Das kann aufgrund des Alters, der Nationalität oder des Besuchszweckes der Fall sein.
Möchte man ein Visum für Deutschland beantragen, stehen einem zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Vor der Beantragung ist es dann besonders wichtig, genau zu prüfen, welche Unterlagen von Dir verlangt werden. Benötigst Du eine Übersetzung für Deine ausländischen Dokumente? Reicht eine normale Übertragung aus oder muss zusätzlich eine Beglaubigung durchgeführt werden? Diese Informationen solltest Du unbedingt frühzeitig bei der verantwortlichen Auslandsvertretung einholen.
FAQs – Visum für Deutschland
Je nachdem, zu welchem Zweck man es beantragen möchte, sind verschiedene Unterlagen nötig. Ein gültiger Reisepass, aktuelle biometrische Fotos und die ausgefüllten Formulare benötigst Du jedoch immer. Selbst Unterlagen wie die Scheidungsurkunde kann man von Dir verlangen, wenn Du etwa für eine zweite Eheschließung einreisen möchtest.
Das gilt grundsätzlich für alle Personen, die eine Staatsbürgerschaft eines EU- sowie EWR-Staates oder der Schweiz haben. Zusätzlich gibt es Abkommen mit weiteren Ländern, wodurch eine Beantragung eines Aufenthaltstitels erst nach der Einreise erforderlich ist. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel Kanada, die Republik Korea, Großbritannien, die USA oder Japan.
Bis zur Bewilligung vergehen beim Schengen-Visum meist 14 Werktage. Bei einer nationalen Einreiseerlaubnis kann der Prozess hingegen mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Es existiert beispielsweise die Einreiseerlaubnis für den Schengen-Raum. Diese erlaubt einen kurzzeitigen Aufenthalt (max. 90 Tage). Möchte man länger in einem Land bleiben und sogar eine Arbeit aufnehmen, muss das Arbeitsvisum beantragt werden. Bei der Beantragung prüft man dann eventuell sogar das Führungszeugnis. Doch auch für den Besuch eines Sprachkurses, zu Forschungszwecken, zum Studieren oder für die Arbeitssuche gibt es eine entsprechende Einreiseerlaubnis.
Dabei handelt es sich in der Regel um ein Schengen-Visum, welches 90 € kostet. Kinder unter 6 Jahren sind von diesen Kosten allerdings befreit und alle Kinder bis 12 Jahren zahlen lediglich die Hälfte.