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So beantragst Du Deine Aufenthaltserlaubnis

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Aufenthaltserlaubnis beantragen – So geht's

Wer keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder EFTA-Staates besitzt, muss für einen längeren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um Dir die Überwindung dieser bürokratischen Hürde zu erleichtern, zeigen wir Dir auf, welche konkreten Schritte Du dazu unternehmen solltest. Zudem klären wir selbstverständlich, welche Nachweise Du vorlegen musst.

Was versteht man unter einer Aufenthaltserlaubnis?

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, mit dem man für eine gewisse Zeit in Deutschland leben darf. Dabei ist er immer an einen bestimmten Zweck für den Aufenthalt gebunden. Das kann etwa die Aufnahme eines Studiums sein. Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis ist ebenfalls von dem Antragszweck abhängig und beschränkt sich auf ein bis mehrere Jahre. Hat sich an den anfänglichen Gegebenheiten jedoch nichts geändert, ist auch eine Verlängerung möglich.

Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Eine Aufenthaltserlaubnis müssen generell nur Personen beantragen, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen und länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten. Denn für Kurzaufenthalte ist meist das sogenannte Schengen-Visum ausreichend. Möchte man sich also längerfristig hierzulande niederlassen, muss dieser Aufenthalt zunächst genehmigt werden. Dafür sind einige Unterlagen nötig, zu denen etwa eine Heiratsurkunde gehören kann.

Welche weiteren Unterlagen man benötigt, hängt ebenso von dem Zweck der Aufenthaltserlaubnis ab. Kommt man beispielsweise für eine bestimmte Arbeitsstelle nach Deutschland, muss dafür ein Vertrag mit den Arbeitgebenden bestehen oder man benötigt zumindest eine verbindliche Jobzusage. Eine Übersicht der gängigsten Personengruppen, für die die Beantragung infrage kommt, siehst Du hier:

  • Personen mit Familienangehörigen, die in Deutschland bereits aufenthaltsberechtigt sind (§§ 27 – 36 AufenthG). Dies gilt jedoch lediglich für minderjährige Kinder oder Ehepartner:innen. 
  • Personen, die aus humanitären, politischen sowie völkerrechtlichen Gründen nach Deutschland kommen (§§ 22 – 26 AufenthG).
  • Menschen, die ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren möchten (§§ 16, 16a, 16b, 17 AufenthG).
  • Menschen, die ein konkretes Jobangebot haben (§§ 18, 18a, 18c, 18d, 20, 21 AufenthG).

Was muss man tun, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Wer eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört etwa, dass der eigene Reisepass während des geplanten Aufenthalts noch gültig ist. Weiterhin muss man sich um einen Wohnsitz in Deutschland kümmern und diesen nachweisen können. Auch ein finanzielles Polster ist vorgeschrieben, damit man problemlos den Lebensunterhalt sichern kann. Je nach Aufenthaltsgrund setzt man zudem ein bestimmtes Sprachniveau voraus.

Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass eine Krankenversicherung vorhanden ist und man keine Straftaten begangen hat. Dies lässt sich durch ein Führungszeugnis belegen. Zusätzlich zu solchen allgemeinen Bedingungen gibt es weitere spezifische Vorgaben. Kommt man etwa für eine Ausbildung nach Deutschland, sind Unterlagen der Berufsschule und der Arbeitgebenden erforderlich.

Aufenthaltserlaubnis beantragen – Schritte
Abb. 1: Aufenthaltserlaubnis beantragen – Übersicht der Schritte

In 6 Schritten zur Beantragung

Doch welche konkreten Schritte sind für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorgeschrieben? Das erklären wir Dir im Folgenden! Für viele Personen wird der erste Schritt der Antrag für ein Visum in Deutschland sein. Denn dieses ist die Grundlage für eine erlaubte Einreise. Wie auch das Auswärtige Amt beschreibt, gibt es jedoch auch Ausnahmen. So reicht es für Menschen aus Japan, Neuseeland, den USA und einigen weiteren Staaten aus, ohne Visum einzureisen und sich erst nach der Einreise um eine Aufenthaltserlaubnis zu kümmern. Das Vorgehen ist hier erklärt:

1. Beantragung eines Visums

Gilt für das eigene Heimatland keine Sonderregelung, muss man das Visum vor der Abreise beantragen. Bevor es ausläuft, ist man dann verpflichtet, sich in Deutschland um einen Aufenthaltstitel wie die Aufenthaltserlaubnis zu kümmern.

2. Termin beim Einwohnermeldeamt

Hält man sich längere Zeit in Deutschland auf, ist es Pflicht, gemeldet zu sein. Dazu vereinbart man einen Termin bei der Meldebehörde und lässt hier die Wohnadresse registrieren.

3. Krankenversicherung abschließen

Alle Personen in Deutschland sind versicherungspflichtig. Daher sollte man zeitnah eine Krankenversicherung abschließen. Den Abschluss der Versicherung muss man beim Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis ebenfalls belegen können.

4. Termin bei der Ausländerbehörde

Die Anmeldung erfolgt letztlich bei der Ausländerbehörde. Einen entsprechenden Termin dafür kann man online vereinbaren.

5. Unterlagen vorbereiten

Neben bestimmten Anmeldeformularen benötigt man für den Termin weitere Unterlagen. Diese sollte man vorher unbedingt zusammentragen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Möchte man ein Kind anmelden, kann dazu ebenfalls die Geburtsurkunde benötigt werden.

6. Den Antrag stellen

Zum Termin bei der Ausländerbehörde bringt man dann die Kopien aller Unterlagen mit. Die Bearbeitung dauert anschließend mehrere Wochen und es fallen Gebühren in Höhe von ca. 100 EUR an. Hat alles geklappt, erhält man die befristete Aufenthaltserlaubnis.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, sind einige bürokratische Schritte nötig. Doch mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung sollte der Prozess kein Problem mehr sein. Besonders wichtig ist es, sich genau über die benötigten Unterlagen zu informieren. Das können Zeugnisse oder andere Urkunden sein. Außerdem solltest Du klären, ob Du Übersetzungen anfertigen lassen musst. Ist dies der Fall, helfen wir Dir versiert weiter!

FAQs zur Aufenthaltserlaubnis

1. Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?

Dabei handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel. Drittstaatler:innen können die Erlaubnis beantragen, wenn sie zu einem bestimmten Zweck für längere Zeit nach Deutschland kommen möchten. Hatte man für mehrere Jahre einen befristeten Aufenthaltstitel, kann man unter bestimmten Bedingungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.

2. Wie lange gilt die Aufenthaltserlaubnis?

Sie gilt mindestens ein Jahr lang. Die genaue Gültigkeit ist jedoch vom jeweiligen Zweck der Ausstellung abhängig.

3. Welche Unterlagen benötigt man für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis?

Dafür benötigt man einen gültigen Reisepass, Belege über vorhandene finanzielle Mittel und eine Bescheinigung darüber, dass der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Auch eine Krankenversicherung muss vorhanden sein. Je nach Aufenthaltsgrund können ebenfalls ein Arbeitsvertrag und sogar eine Scheidungsurkunde verlangt werden. Du solltest überdies klären, ob für die Unterlagen eine Übertragung mit Beglaubigung gebraucht wird.

4. Was braucht man für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?

Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass man fünf Jahre lang einen gültigen Aufenthaltstitel hatte. Ferner muss man selbstständig für den Lebensunterhalt sorgen und bestimmte Deutschkenntnisse (i. d. R. B1-Niveau) vorweisen können. Man sollte sich überdies grundlegend mit der Gesellschafts- und Rechtsordnung auskennen, genügend Wohnraum zur Verfügung haben und keine Vorstrafen besitzen. Je nach Grund des Aufenthalts können weitere Voraussetzungen oder Sonderregelungen hinzukommen.

5. Haben EU-Bürger:innen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Sobald man sich als EU-Bürger:in mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat, hat man das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt.

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