Deutsche Nachlassgerichte, Behörden öffentlichen Rechts, wie das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit oder Zeugnisanerkennungsstellen verlangen für die Prüfung der Korrektheit von Dokumenten aus anderen Sprachen beglaubigte Übersetzungen. Es genügt daher nicht, diese von einem Übersetzer für Fachübersetzungen vorzulegen. Nur staatlich anerkannte Personen dürfen sie übersetzen und der sachlichen Prüfung unterziehen.
Inhaltsverzeichnis
- Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung in Erbschaftsangelegenheiten?
- In welchen Fällen einer Erbschaft benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?
- Wer darf beglaubigte Übersetzungen erstellen?
- Welche Dokumente brauche ich in Erbschaftsangelegenheiten als Übersetzung?
- FAQs zu beglaubigten Übersetzungen im Erbschaftsverfahren
Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung in Erbschaftsangelegenheiten?
Stirbt ein Mensch aus Deiner Familie und hinterlässt Dir ein Erbe mit Sachwerten wie etwa Immobilien im Ausland, so kann es schwierig werden, die Erbschaft mit Erbschaftsdokumenten in nicht deutscher Sprache anzutreten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Kaufdokumente nur in der ausländischen Landessprache angefertigt wurden. Sind Eigentumsdokumente vorhanden, benötigst Du von diesen eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache, um sie vor einem Nachlassgericht oder anderen Behörden anerkennen zu lassen.
In welchen Fällen einer Erbschaft benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?
An dieser Stelle gilt es zunächst genauer zu schauen, in welchen Fällen und unter welchen Umständen rechtliche und vor allem sprachliche Tücken mit der Erbschaftserklärung und dem Antritt des Erbes zu erwarten sind. Dies trifft zu, wenn der Erblasser oder Verstorbene:
- einen Wohnsitz im Ausland und anderes Vermögen in Deutschland hatte
- Vermögen im Ausland hinterlässt
- Erben in verschiedenen Ländern bedacht hat
- Immobilien oder Vermögen im Ausland hinterlässt
- das Testament in einer anderen Sprache verfasst hat
- ausländische Nachlassgerichte oder Notare involviert hat
- eine Erbfolge bei ausländischen Banken oder Versicherungen hinterlässt
In diesen Fällen müssen den deutschen Behörden und offiziellen Stellen beglaubigte Dokumente vorgelegt werden, die nicht nur übersetzt, sondern deren sachliche Korrektheit geprüft wurde.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen erstellen?
Nur staatlich vereidigte und ermächtigte, also vom Staat befugte Übersetzer dürfen Übersetzungen von Erbschaftsdokumenten mit Beglaubigung erstellen. Dabei muss das Übersetzungsbüro mit dem Erbrecht der Länder vertraut sein, in denen sich Vermögenswerte des Erblassers befinden. Damit er vom Staat anerkannt arbeiten darf, muss er nachweisen, dass er:
- die Unterschiede in der juristischen Terminologie kennt
- auch heute veraltete Formulierungen rechtskonform übersetzen kann
- standardisierte Wendungen korrekt in die Zielsprache übertragen kann
- Unterschiede in den Rechtskonzepten beider Länder kennt
Der Übersetzer muss vom zuständigen Gericht befähigt worden sein, für bestimmte Sprachen und Rechtsfälle Übersetzungen anzufertigen und deren Richtigkeit und inhaltliche Übereinstimmung mit dem Originaldokument zu bestätigen. Er muss zudem, um vollständige Transparenz seiner Übersetzung zu gewährleisten, in Dokumenten folgende Formalia erfüllen:
- handschriftliche Anmerkungen prüfen und dokumentieren
- Ergänzungen oder Streichungen kenntlich machen
- auf Formfehler hinweisen
- Paragrafen und Abschnitte durchnummerieren
- Unterschriften und Siegel aufsetzen
Die juristische Position des vereidigten und ermächtigten Übersetzers ist nicht gleich der eines Notars. Ersterer ist nicht befähigt, Eigentumsverhältnisse zu attestieren oder zu bestätigen. Dies ist Aufgabe des Notars, so wie es Aufgabe des Arztes ist, eine Sterbeurkunde auszustellen.

Abb. 1: Beglaubigte Übersetzungen für Nachlassverfahren
Welche Dokumente brauche ich in Erbschaftsangelegenheiten als Übersetzung?
Im Todesfall eines Verwandten oder eines anderen Erblassers wird zumeist erst mit Eröffnung des Testaments bekannt, welche Personen als Erben eingesetzt wurden und welche Vermögenswerte der Verstorbene hinterlassen hat. Erst dann kannst Du Dir einen Überblick darüber verschaffen, ob Erbschaftsdokumente fehlen oder ersetzt werden müssen oder ob Du, aufgrund von Vermögen im Ausland, beglaubigte Übersetzungen benötigst.
Für Erbschaftsangelegenheiten oder Nachlassverfahren ist es erforderlich, relevante Dokumente übersetzen lassen zu müssen. Dazu zählen:
- Testament
- Erbschein oder Europäische Nachlasszeugnis
- Sterbeurkunde
- Geburtsurkunden zum Nachweis verwandtschaftlicher Beziehungen
Bei im Ausland geschlossenen Ehen müssen Ehepartner als Erben die Heiratsurkunde übersetzen und in beglaubigter Form vorlegen. Bist Du im Ausland geboren, so muss dem entsprechend die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Zudem werden in der Regel folgende Vermögensnachweise gefordert:
- Erbvertrag als Alternative zum Testament
- Gerichtsbeschlüsse etwa zur Testamentseröffnung oder Nachlassverwaltung
- Nachlassinventar mit einer Auflistung der Vermögenswerte des Erblassers
- Grundbuchauszüge von Immobilien im Ausland
- Bankbescheinigungen von ausländischen Konten
- Kontoauszüge und Depotbestätigungen für Finanzvermögen
- Rentenbescheid zum Nachweis finanzieller Absicherung
- Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) für Erbfälle innerhalb der EU
- In einigen Ländern steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Vollmachten für ggf. eingesetzte Vertreter im Ausland
Die Bestätigung der inhaltlichen Übereinstimmung mit dem Original erfolgt durch den Übersetzer mit einem Beglaubigungsvermerk, seiner Unterschrift und Stempel. Dabei existiert keine allgemeingültige Formel bezüglich des Beglaubigungsvermerks. Er bestätigt, das Dokument korrekt und vollständig übersetzt zu haben und dass das zu übersetzende Dokument vorlag. Dabei wird unterschieden zwischen:
- dem Original (vorliegendes Dokument ist Originalfassung) und
- der beglaubigten Abschrift: einer beglaubigten Kopie des Originaldokuments.
Unser Tipp: Prüfe stets die Vorgaben deutscher Nachlassgerichte sowie anderer Behörden und erkundige Dich, welche Dokumente Du übersetzt und beglaubigt vorweisen musst.
Nur von staatlicher Stelle vereidigte und anerkannte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen etwa für Erbschaftsfälle und Nachlassangelegenheiten erstellen. Sie müssen in der Lage sein, originale Dokumente in der Ursprungssprache sachlich korrekt in die Zielsprache Deutsch zu übertragen. Zudem benötigen sie ausgewiesene Fachkenntnisse im Erbrecht beider Länder.
FAQs zu beglaubigten Übersetzungen im Erbschaftsverfahren
Wenn der Verstorbene oder Erblasser Besitz im Ausland hatte, benötigst Du für Immobilien und Eigentumsdokumente beglaubigte Übersetzungen.
Neben der Sterbeurkunde, dem Testament und Deiner Erbschaftserklärung benötigst Du für dessen Vermögen im Ausland Eigentumsnachweise, übersetzt in die deutsche Sprache. In Europa ersetzt das europäische Nachlasszeugnis den Erbschein.
Erbschafsdokumente, vom Testament bis zur Besitzurkunde über Eigentum im Ausland, dürfen nur von vereidigten Fachübersetzern übersetzt und beglaubigt werden. Im Internet findest Du dazu befähigte Übersetzungsbüros.
Vereidigte und anerkannte Übersetzer verfügen über professionelle Kenntnisse sowohl hinsichtlich der benötigten Sprachen als auch der juristischen Sachlagen im Erbschaftsrecht beider Länder.
Beglaubigte Übersetzungen bekommst Du bei uns ab 46,95 € pro Seite.