Eine Scheidung ist eine herausfordernde Zeit – insbesondere, wenn Du zahlreiche Formalitäten erledigen musst. Falls Du Dich im Ausland hast scheiden lassen, ist beispielsweise oft die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils notwendig. Nur so erkennen Behörden in Deutschland dieses wichtige Dokument an. Hier erfährst du alles Wichtige zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
- Wann sind beglaubigte Übersetzungen bei einer Scheidung notwendig?
- Welche Dokumente müssen für die Scheidung übersetzt werden?
- Länderspezifische Anforderungen im Überblick
- So vermeidest Du, dass Deine Übersetzungen abgelehnt werden
- Preise & benötigte Zeit
- FAQs – beglaubigte Übersetzungen für die Scheidung
Wann sind beglaubigte Übersetzungen bei einer Scheidung notwendig?
Eine beglaubigte Übersetzung ist notwendig, wenn die Scheidung im Ausland erfolgt ist und das Scheidungsurteil in einer anderen Sprache vorliegt. Du benötigst sie aber auch, wenn Du Dich in Deutschland hast scheiden lassen und die Scheidung im Ausland anerkennen lassen möchtest. Das gilt ebenfalls, wenn Du erneut heiraten möchtest.
Eine bloße Übersetzung des Scheidungsurteils reicht hierbei nicht aus: Es muss zusätzlich bestätigt werden, dass sie rechtskräftig ist. Dafür sind beeidigte Übersetzer:innen zuständig. Sie übersetzen das Dokument nicht nur, sondern unterschreiben und stempeln es auch.
Gleiches gilt für andere Dokumente wie die Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder, falls sie für die Anerkennung der Scheidung zu übersetzen sind.
Beachte
Es kann sein, dass Du neben einer beglaubigten Übersetzung eine Apostille benötigst, um die Echtheit des Originaldokuments zu bestätigen. Schau daher am besten nach, welche Vorgaben im jeweiligen Land oder bei der zuständigen Behörde gelten.
Welche Dokumente müssen für die Scheidung übersetzt werden?
Für die Anerkennung der Scheidung musst Du immer das offizielle Scheidungsurteil übersetzen lassen. Es können auch Übersetzungen der folgenden Dokumente notwendig sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heiratsurkunde
- Einkommensnachweis
- Meldebescheinigung des aktuellen Wohnsitzes
- Trennungsnachweis
- Sorgeerklärung bei gemeinsamen minderjährigen Kindern
Prüfe immer die Vorgaben des jeweiligen Landes und/oder der jeweiligen Behörde. So gehst Du sicher, dass du alle notwendigen Dokumente zur Hand hast.
Abb. 1: Zu übersetzende Dokumente für eine Scheidung
Besondere Anforderungen bei der Übersetzung
Wenn Du Deine Scheidungsurkunde übersetzen lassen möchtest, musst Du dafür beeidigte Übersetzer:innen beauftragen. Denn nur sie dürfen die juristische Übersetzung des Scheidungsdokuments vornehmen, damit Behörden diese anerkennen. Sie sind durch ein Gericht ermächtigt, haben die notwendige Expertise in Scheidungsangelegenheiten und sind zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Beeidigte Übersetzer:innen geben juristische Begriffe des Scheidungsurteils akkurat in der Zielsprache wieder. Zusätzlich ergänzen sie einen Beglaubigungsvermerk, einen Stempel und ihre Unterschrift.
Es ist außerdem wichtig, dass das komplette Dokument übersetzt wird. Auszüge sind nicht zulässig.
Länderspezifische Anforderungen im Überblick
Laut dem Auswärtigen Amt gibt es für die beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils je nach Land unterschiedliche Vorgaben. Wir zeigen Dir im Folgenden, was Du speziell für EU- und Nicht-EU-Länder beachten solltest.
Übersetzungen für EU-Länder
Grundsätzlich erkennen die EU-Mitgliedstaaten eine Scheidung an, wenn diese nach dem EU-Beitritt des jeweiligen Landes erfolgt ist. Hierfür wird oft eine Bescheinigung nach der sogenannten Brüssel IIb-Verordnung ausgestellt. Du erhältst sie vom Gericht, das die Scheidung vollzogen hat.
Es kann aber sein, dass eine Behörde dennoch eine beglaubigte Übersetzung anfordert. Das ist etwa der Fall, wenn das Originaldokument nicht zwei- oder mehrsprachig ist.
Übrigens
Dänemark unterliegt nicht der Brüssel IIb-Verordnung. Daher wird eine Scheidung in einem anderen EU-Land nicht automatisch anerkannt, weshalb Du beglaubigte Übersetzungen mehrerer Scheidungsunterlagen brauchst.
Besonderheiten für Nicht-EU-Länder
Deutschland erkennt nicht automatisch Scheidungen an, die in Nicht-EU-Ländern erfolgt sind. Stattdessen muss die Justizverwaltung ein Anerkennungsverfahren einleiten. Demnach benötigst Du immer eine beglaubigte Übersetzung Deiner Scheidungsunterlagen.
Es können aber auch eine Apostille und/oder Legalisation nötig sein, um die Echtheit der Dokumente zu bestätigen. Eine Apostille wird durch eine Behörde ausgestellt, eine Legalisation durch eine Botschaft oder ein Konsulat.
Wir zeigen Dir in der folgenden Tabelle für eine Auswahl an Nicht-EU-Ländern und die Notwendigkeit einer beglaubigten Übersetzung, so dass Du bei Bedarf diese Dokumente übersetzen lassen kannst.
| Nicht-EU-Land | Beglaubigte Übersetzung | Apostille | Legalisation |
| Brasilien | ✅ | ✅ | ❌ |
| China | ✅ | ❌ | ✅ |
| Japan | ✅ | ✅ | ❌ |
| Kanada | ✅ | Je nach Provinz | Je nach Provinz |
| Russland | ✅ | ❌ | ✅ |
| Schweiz | ✅ | ✅ | ❌ |
| Türkei | ✅ | ✅ | ❌ |
| USA | ✅ | ✅ | ✅ (falls Bundesstaat keine Apostille ausstellt) |
| Vereinigtes Königreich | ✅ | ✅ | ❌ |
So vermeidest Du, dass Deine Übersetzungen abgelehnt werden
Um zu vermeiden, dass die zuständige Behörde Deine Übersetzungen ablehnt, solltest Du Folgendes beachten:
- Die Übersetzungen sind vollständig. Auch nicht direkte übersetzbare Bestandteile wie Siegel und Stempel sind in die Zielsprache zu übertragen. Die Übersetzung sollte außerdem alle Seiten umfassen.
- Die Übersetzungen sind korrekt. Ziehe nur beeidigte Übersetzer:innen heran, die das juristische Fachvokabular kennen. Sie sollten außerdem die jeweilige Sprache auf hohem Niveau beherrschen.
- Die Übersetzungen sind gültig. Damit die Übersetzungen gültig sind, müssen sie Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift umfassen.
- Die Scheidungsunterlagen sind aktuell. Falls sie eine aktuelle Version erfordern, solltest Du diese zuerst organisieren.
- Alle Anforderungen wurden beachtet. Je nach Land und Behörde kann es abweichende Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen geben, die Du berücksichtigen solltest.
Preise & benötigte Zeit
Als professionelles Übersetzungsbüro kümmern wir uns um die beglaubigte und juristische Übersetzung Deiner Scheidungsunterlagen. Wir arbeiten mit Übersetzer:innen zusammen, die Fachwissen im Scheidungsrecht mitbringen und über langjährige Erfahrung verfügen.
Das kannst Du von unserem Leistungsangebot erwarten:
✓ Startpreis ab 41,95 € pro Dokumentenseite
✓ Super-Express-Versand innerhalb von 6 h
✓ Bearbeitung durch beeidigte Übersetzer:innen
✓ Amtlich anerkannte Übersetzung
✓ Beglaubigungsvermerk, Stempel & Unterschrift
Die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils mag aufwendig erscheinen, ist aber in vielen Fällen notwendig. Umso wichtiger ist es, nur beeidigte Übersetzer:innen zu beauftragen, damit die Scheidung in einem anderen Land anerkannt wird. Wir übernehmen den Papierkram für Dich, damit Du Dich auf Deinen neuen Lebensabschnitt konzentrieren kannst.
FAQs – beglaubigte Übersetzungen für die Scheidung
Ja, Du kannst Dein Scheidungsurteil beglaubigen lassen. Oft ist das sogar notwendig, wenn Du das Dokument Behörden vorlegen musst. Für ausländische Behörden kann zusätzlich eine Übersetzung notwendig sein.
Eine beglaubigte Übersetzung für eine Scheidung erhältst Du bei uns ab 46,95 € pro Dokumentenseite.
Du kannst einen Scheidungsbeschluss bei einem Übersetzungsbüro wie Lingidoo übersetzen lassen. Unsere vereidigten Übersetzer:innen haben langjährige Erfahrung mit Scheidungsangelegenheiten.
Mit unserem Super-Express-Service übersetzen und beglaubigen wir Deinen Scheidungsbeschluss innerhalb von 6 h. Dabei garantieren wir Dir höchste Qualität.
Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Scheidungsurteil und einer Scheidungsurkunde. Offiziell ist von einem Scheidungsurteil oder -beschluss die Rede, weil bei einer Scheidung keine Urkunde im eigentlichen Sinne ausgestellt wird.